Année politique Suisse 1996 : Grundlagen der Staatsordnung / Politische Grundfragen und Nationalbewusstsein
Kantonale Verfassungsrevisionen
Der Nationalrat bewilligte im Frühjahr die vom Ständerat bereits 1995 angenommenen
Verfassungsänderungen in den Kantonen Zürich, Luzern, Nidwalden, Zug, Solothurn und Basel-Stadt
[30].
In der Sommersession genehmigte der Ständerat sowohl die
Totalrevision der Ausserrhoder Verfassung wie die Verfassungsänderungen in den Kantonen Zürich, Luzern, Glarus, Schaffhausen, Appenzell Innerrhoden, Aargau, Genf und Jura. Der Nationalrat folgte ihm darin im Herbst
[31].
In den Kantonen selbst befürwortete die
Innerrhoder Landsgemeinde die Auflösung der Institution des Inneren Landes und die Übertragung von deren Kompetenzen an den Kanton. Eine Initiative der christlichsozialen Gruppe für die Revision der Bezirksgrenzen des Inneren Landes scheiterte. In
Neuenburg wurde die Einleitung zur Totalrevision der bestehenden Verfassung aus dem Jahre 1858 in der Volksabstimmung vom 10. März von 83% der Stimmenden gutgeheissen. Der Grosse Rat wurde mit knapper Mehrheit zum Ausführungsorgan bestimmt. In
Schaffhausen nahm der Grosse Rat den Beschluss über die Inangriffnahme der Gesamtrevision der Kantonsverfassung und das dazugehörige Ausführungsgesetz an
[32].
[30]
Amtl. Bull. NR, 1996, S. 353 f. Vgl.
SPJ 1995, S. 19.30
[31]
Amtl. Bull. StR, 1996, S. 287 ff. und 290 f.;
Amtl. Bull. NR, 1996, S. 1319 und 1320 f. Zu AR vgl.
SPJ 1995, S. 20.31
[32] AI: Presse vom 29.4.96. NE:
Express, 11.3.96. SH:
SN, 29.10. und 19.11.96. Vgl.
SPJ 1995, S. 20.32
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