Année politique Suisse 1996 : Grundlagen der Staatsordnung / Rechtsordnung
Stimmrecht
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen der
Jugendsession 1995 hatten mit einer
Petition die Einführung des Wahl- und Stimmrechts für niedergelassene Ausländer gefordert. Eine knappe Mehrheit des Nationalrats beschloss auf Antrag der Staatspolitischen Kommission, dieser Petition Folge zu geben und ein entsprechendes Postulat zuhanden des Bundesrats zu verabschieden. Der Ständerat lehnte die Petition hingegen ab
[11].
Im Kanton
Jura, welcher 1979 im Rahmen der Kantonsgründung das aktive Ausländerstimmrecht in seine Verfassung aufgenommen hatte, nahm zu erstenmal das Volk zu diesem Thema direkt Stellung. Es lehnte die von Regierung und Parlament vorgeschlagene Einführung der
Wählbarkeit in Gemeindeparlamente für niedergelassene Ausländer mit einem Neinstimmenanteil von 53% ab. Sowohl die Regierung als auch die grossen Parteien (SP, CVP, FDP, PCSI; die SVP gab die Stimme frei) hatten sich für diese Neuerung eingesetzt und davor gewarnt, mit einer Ablehnung den guten Ruf des Kantons aufs Spiel zu setzen. Das Referendum war von Personen lanciert worden, welche der AUNS nahestehen. Die Einführung der Wählbarkeit in die kantonale Legislative bzw. in kommunale Exekutiven war bereits vom Parlament, vor allem aus Angst vor einem Referendum, abgelehnt worden
[12].
Ebenfalls eine Volksabstimmung über das Ausländerstimmrecht fand im
Aargau statt. Mit einem klaren Mehr von 85% lehnten die Stimmberechtigten die von der Linken eingereichte Volksinitiative für die fakultative Einführung des aktiven Stimmrechts auf Gemeindeebene ab. Im Kanton
Freiburg sprach sich der Grosse Rat mit Zweitdrittelsmehrheit gegen eine 1993 eingereichte Volksinitiative für die Einführung des integralen Ausländerstimmrechts auf kantonaler und kommunaler Ebene aus
[13]. In
Appenzell Ausserrhoden sind mit der neuen Kantonsverfassung die Gemeinden zur Einführung des Ausländerstimmrechts ermächtigt worden. Die Stimmberechtigten von Teufen, welche auf Vorschlag ihrer Gemeindeexekutive als erste darüber zu entscheiden hatten, sprachen sich mit Zweidrittelsmehrheit dagegen aus
[14].
[11]
Amtl. Bull. NR, 1996, S. 1841 ff.;
Amtl. Bull. StR, 1995, S. 570 f. Zur Jugendsession 1995 siehe
SPJ 1995, S. 272.11
[12]
QJ, 25.1., 29.2. (Parlament), 4.4., 4.5. (Referendum), 24.5., 3.-8.6. und 10.6.96;
NQ, 9.5.96 (AUNS). Vgl.
SPJ 1995, S. 23. Im zweiten Kanton mit aktivem Ausländerstimmrecht, Neuenburg, war 1990 eine analoge Vorlage mit 56% Neinstimmenanteil verworfen worden (
SPJ 1990, S. 25).12
[13] AG:
AT, 31.1. und 11.3.96;
BaZ, 6.3.96. FR:
Lib., 29.8.96;
NQ, 19.9.96. Vgl.
SPJ 1993, S. 22.13
[14]
SGT, 10.6.96. Vgl.
SPJ 1994, S. 18 f. und
1995, S. 20.14
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