Année politique Suisse 1996 : Grundlagen der Staatsordnung / Institutionen und Volksrechte / Verwaltung
Wie oben dargestellt, lehnte das Volk am 9. Juni das neuen Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz ab. Dieses hätte neben der umstrittenen Schaffung von zusätzlichen Staatssekretärstellen auch die gesetzlichen Grundlagen für eine an den Prinzipien des
New Public Management (NPM) ausgerichtete Verwaltung mit Globalbudgets und Leistungsaufträgen für einzelne Amtsstellen gebracht. Diese unbestrittenen Neuerungen behielt der Bundesrat in seinem um die Staatssekretäre erleichterten Entwurf für eine Neuauflage des Gesetzes bei
[21].
Der Bundesrat beschloss im April, ab 1997 das
Bundesamt für Landestopographie und die
Schweizerische Meteorologische Anstalt nach den Prinzipien des NPM (d.h. mit einem Leistungsauftrag und einem Globalbudget) zu führen. Er kündigte an, dass elf weitere Dienststellen überprüfen müssen, ob bei ihnen ab 1998 diese Instrumente ebenfalls angewendet werden könnten. Bundesrat Villiger erhofft sich von diesen neuen Verwaltungsgrundsätzen einen Effizienzgewinn und finanzielle Einsparungen in der Höhe von rund 10%
[22].
Als zweites der drei ausgewählten Bundesämter vollzog dasjenige für Wasserwirtschaft seinen Auszug aus der Bundesstadt. Es bezog im Frühjahr ein neues Gebäude in Biel
[23]. Die weiterhin hohe Arbeitslosigkeit macht die Ansiedlung von Arbeitsplätzen des Bundes attraktiv. Der Nationalrat überwies ein Postulat Cavadini (fdp, TI), welches anregt, Teile von expandierenden
Bundesämtern ins Tessin auszulagern. Der Berner Hochreutener (cvp) setzte sich mit einem ebenfalls überwiesenen Postulat dafür ein, dass der Bund die Möglichkeit der Miete von Büroräumen in dem in Bern geplanten Neubau des Fussballstadions Wankdorf überprüft
[24].
[21] Siehe dazu oben, Regierung. Für einen Überblick über schweizerische NPM-Projekte siehe
NQ, 3.1.96.21
[22]
TA, 4.4. und 14.5.96;
NZZ, 17.10.96;
Bund, 7.11.96. Siehe dazu auch
Amtl. Bull. NR, 1996, S. 1191 f. (als Postulat überwiesene Motion Kofmel, fdp, SO).22
[23]
JdG, 16.4.96. Vgl.
SPJ 1995, S. 36.23
[24]
Amtl. Bull. NR, 1996, S. 2409 f. (Cavadini) und 2410 (Hochreutener). Vgl. auch BR Villiger in
Amtl. Bull. StR, 1996, S. 336 f.24
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