Année politique Suisse 1996 : Grundlagen der Staatsordnung / Institutionen und Volksrechte / Volksrechte
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Nutzung der Volksrechte
Im Berichtsjahr fanden zwei mit Referenden verlangte Volksabstimmungen statt (Staatssekretäre und Arbeitsgesetz). In beiden Fällen lehnten die Bürgerinnen und Bürger den Beschluss der Bundesversammlung ab, wobei beim Arbeitsgesetz auch der Bundesrat nicht hinter der vom Parlament beschlossenen Lösung stand.
Insgesamt sieben Volksinitiativen wurden 1996 eingereicht (drei zur AHV, für sofortige Beitrittsverhandlungen mit der EU, Ausnahmen von der Mehrwertsteuer für gewisse Sportveranstaltungen, Halbierung des Autoverkehrs, Verbot für Wasserflugzeuge). Nur ein Volksbegehren (SVP-Asylinitiative) kam zur Abstimmung und wurde abgelehnt. Zwei weitere Begehren ("Bauern und Konsumenten" und "Abschaffung der direkten Bundessteuer") wurden von den Initianten zurückgezogen, nachdem sie entweder ihr Anliegen vom Parlament genügend berücksichtigt sahen (Landwirtschaftsinitiative) resp. die Chancenlosigkeit ihres Vorschlags im Parlament erkennen mussten (Steuerinitiative). Eine Volksinitiative (SD-Asylinitiative) wurde vom Parlament für ungültig erklärt. Damit stieg der Bestand der eingereichten, aber dem Volk noch nicht zum Entscheid vorgelegten Volksinitiativen von 19 auf 22. Neu lanciert wurden 1996 nur drei Volksinitiativen.
Fünfmal musste sich das Volk zu vom Parlament vorgeschlagenen Verfassungsänderungen äussern und einmal zu ein dem obligatorischen Referendum unterstellten Bundesbeschluss (Kantonswechsel von Vellerat). Eine dieser Vorlagen (persönliche militärische Ausrüstung) lehnte es ab, fünfmal bestätigte es den Entscheid des Parlaments. Damit folgte das Volk bei sechs der insgesamt neun Abstimmungen des Berichtsjahres dem Parlamentsbeschluss, dreimal stimmte es dagegen [35].
Am 1. Dezember beschlossen die Stimmberechtigten Nidwaldens mit 7383 zu 3263 Stimmen, die Landsgemeinde abzuschaffen. Diese hatte ohnehin stark an Bedeutung eingebüsst, nachdem seit 1994 die Wahlen und - auf Verlangen der Bürger - auch Sachabstimmungen an der Urne durchgeführt wurden. Damit besteht diese Institution nur noch in Obwalden, Glarus und den beiden Appenzell [36].
 
[35] Siehe die Tabelle zu den Volksabstimmungen im Anhang, die einzelnen Sachkapitel sowie SZ, 30.12.96 und wf, Initiativen + Referenden, Zürich 1997. Vgl. SPJ 1995, S. 39 f.35
[36] BaZ, 25.11.96; NLZ, 2.12.96. Schwyz und Zug haben die Landsgemeinde 1848 abgeschaft, Uri im Jahr 1928.36