Année politique Suisse 1996 : Grundlagen der Staatsordnung / Föderativer Aufbau
 
Territorialfragen
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Jura
Die Kampagne für die Volksabstimmung über den Übertritt der bernischen Gemeinde Vellerat zum Kanton Jura schlug keine hohen Wellen. Zwar erschienen in allen Medien ausführliche Reportagen über das Schicksal dieser Kleingemeinde, aber Gegner ihres Übertritts zum Kanton Jura waren nicht auszumachen. Keine einzige politische Partei sprach sich für eine Ablehnung aus, lediglich die Schweizer Demokraten hatten die Stimme freigegeben (die Kantonalsektionen Aargau und Thurgau empfahlen ein Ja) [6].
Kantonswechsel Vellerat
Abstimmung vom 10. März 1996

Beteiligung: 31,0%
Ja: 1 250 728 (91,6%)
Nein: 114 105 (8,4%)

Parolen:
- Ja: FDP, SP, CVP, SVP, GP, FP, LP, EVP, LdU, EDU, PdA; SGB.
- Nein: -.
- Stimmfreigabe: SD (2*).

* Anzahl abweichender Kantonalsektionen
Am 10. März stimmten Volk und Stände mit sehr deutlicher Mehrheit dem Bundesbeschluss über den Kantonswechsel Vellerats zu. Die Zustimmungsrate fiel in allen Kantonen sehr hoch aus. Sie schwankte zwischen 88,5% im Kanton Bern und 95,3% im Kanton Genf. Im Kanton Jura betrug der Ja-Anteil 92,9%; im Kanton Bern fiel die Zustimmung im deutschsprachigen Kantonsteil mit 89,4% klarer aus als in den drei französischsprachigen Bezirken (72,8%). In diesen dürfte sich negativ ausgewirkt haben, dass die autonomistischen Organisationen die Abstimmung zum Präzedenzfall für den Kantonswechsel weiterer bernjurassischer Gemeinden deklarierten. In Vellerat selbst war das Verdikt einstimmig (42 zu 0); die Stimmberechtigten des deutschsprachigen Ederswiler (JU), welche ursprünglich gehofft hatten, im Gegenzug zum Kanton Bern zurückkehren zu dürfen, lehnten knapp ab. Am 1. Juli wurde der Kantonswechsel offiziell vollzogen [7].
Die Bundesversammlung behandelte die im Vorjahr vom Kanton Jura eingereichte Standesinitiative für ein neues Verfahren bei der Veränderung von Kantonsgebieten. Die Initiative will zwar weiterhin Volk und Stände über Kantonsneugründungen oder -zusammenlegungen entscheiden lassen. Gebietsveränderungen zwischen den Kantonen, wie im Fall Vellerat, soll die Bundesversammlung hingegen mit einem nicht einmal dem fakultativen Referendum unterstellten Beschluss genehmigen können. Das Vorgehen bei solchen Gebietsveränderungen, also z.B. die Frage, wer an den lokalen bzw. regionalen Volksabstimmungen teilnehmen darf, soll zudem nicht mehr vom direkt betroffenen Kanton geregelt werden, sondern vom nationalen Parlament. Die Staatspolitischen Kommissionen der beiden Ratskammern beantragten, der Initiative Folge zu geben. Die Tatsache, dass die eidgenössische Volksabstimmung über Vellerat doch von vielen als überflüssig empfunden worden sei, habe einen Reformbedarf aufgezeigt. Die Zustimmung zur Initiative bedeute aber nicht eine vollständige Übereinstimmung mit deren Inhalt, sondern vor allem ein Zeichen für den Bundesrat, im Rahmen der Totalrevision der Bundesverfassung die 1995 angekündigten Vorschläge zu präsentieren. Beide Räte folgten diesem Antrag ihrer Kommissionen. In dem gegen Jahresende vorgestellten Revisionsentwurf fehlte dann jedoch ein entsprechender Vorschlag, da der Bundesrat die materiellen Revisionen auf die Bereiche Volksrechte und Justiz beschränkte [8].
In Verlauf des Jahres nahm die Unzufriedenheit der autonomistischen Bewegungen (Mouvement autonomiste jurassien und Bélier) über die ihrer Meinung nach nicht zum erhofften Ziel, d.h. der raschen Wiedervereinigung, führenden Beratungen der Interjurassischen Versammlung zu. Sie propagierten, dass die Gemeinde Moutier (BE) möglichst rasch dem Beispiel von Vellerat folgen solle [9]. Der Gemeinderat (Exekutive) von Moutier übernahm diese Forderung. Ende August beschloss er, bei den bernischen Behörden die Schaffung von gesetzlichen Grundlagen für den Wechsel ihrer Gemeinde zum Kanton Jura zu verlangen. Die Berner Regierung gab bekannt, dass sie ein solches Ansinnen, das bis Jahresende noch nicht offiziell eingereicht wurde, ablehnen würde. Der Bundesrat musste in der Fragestunde des Nationalrats ebenfalls dazu Stellung nehmen. Er hielt fest, dass er keinen Anlass zum Eingreifen sehe, und dass er hoffe, dass dieses Begehren die Arbeit der Interjurassischen Versammlung und die sich normalisierenden Beziehungen zwischen den beiden Kantonen nicht beeinträchtigen werde [10].
 
[6] Kampagne: Presse vom 1.2.-9.3.96. Parolen: BaZ, 6.3.96. Vgl. SPJ 1995, S. 48 f.6
[7] BBl, 1996, II, S. 1059; Presse vom 11.3.96; QJ und NZZ, 1.7.96 (Vollzug). Zu den autonomistischen Stimmen siehe Lib., 2.3.96; QJ, 6.3.96. Zu den Motiven bei der Volksabstimmung siehe M. Delgrande / W. Linder, Analyse der eidgenössischen Abstimmungen vom 10 März. Vox Nr. 58, Bern 1996.7
[8]  Amtl. Bull. StR, 1996, S. 291 f.; Amtl. Bull. NR, 1996, S. 1325 f. Zum Fehlen im Verfassungsentwurf siehe BBl, 1997, I, S. 206. Vgl. SPJ 1995, S. 49.8
[9] QJ, 24.6.96; JdG, 10.7.96.9
[10] QJ, 29.8., 30.8., 9.9. und 3.12.96; Bund, 29.8.96; BZ, 30.8. und 11.9.96; Amtl. Bull. NR, 1996, S. 1464 f. (BR); 24 Heures, 30.9.96 (Regierung BE). Vgl. auch BZ, 29.11.96 (Meinungsbefragung in Moutier).10