Année politique Suisse 1996 : Wirtschaft / Allgemeine Wirtschaftspolitik / Wettbewerb
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Konsumentenschutz
Das 1995 im Rahmen des Swisslex-Pakets in Kraft gesetzte Konsumkreditgesetz beschränkt sich auf eine generelle Regelung und schreibt insbesondere die Informationspflichten vor. Das Parlament hatte bereits früher klar gemacht, dass es eine strengere Missbrauchsverhütung wünscht. So hatte es 1994 eine Standesinitiative des Kantons Solothurn für ein restriktiveres Konsumkreditgesetz überwiesen und damit den Bundesrat mit der Ausarbeitung einer entsprechenden Vorlage beauftragt. Die im Solothurner Vorstoss enthaltene Forderung nach einer Maximallaufzeit von 24 Monaten und einem zulässigen Höchstzins von 15% war 1995 in Form einer parlamentarischen Initiative Goll (frap, ZH) erneut eingereicht worden. Die vorberatende Kommission machte bei der Behandlung durch den Nationalrat vergeblich darauf aufmerksam, dass der Bundesrat noch im Jahresverlauf einen Vorentwurf in die Vernehmlassung geben wolle und diese Initiative deshalb überflüssig sei. Eine vor allem aus Vertretern der SP und der CVP gebildete Mehrheit beschloss, dieser Initiative Folge zu geben, um damit dem Bundesrat zu zeigen, dass das Anliegen wirklich dringlich sei [37]. Eine parlamentarische Initiative Keller (sd, BL) für ein Verbot der Werbung für Kleinkredite lehnte der Nationalrat hingegen mit 93:89 knapp ab [38].
Beide Parlamentskammern überwiesen diskussionslos eine Motion Vollmer (sp, BE) für konsumentenfreundlichere Bestimmungen im Versicherungsvertragsrecht. Konkret visiert die Motion diejenigen Bestimmungen an, welche für Motorfahrzeughalter den Versicherungswechsel erschweren [39].
 
[37] Amtl. Bull. NR, 1996, S. 1166 ff. Vgl. auch Amtl. Bull. NR, 1996, S. 960 (Ankündigung des BR über Vernehmlassung). Siehe SPJ 1993, S. 107 f. und 1994, S. 103.37
[38] Amtl. Bull. NR, 1996, S. 1168 ff.38
[39] Amtl. Bull. NR, 1996, S. 1186; Amtl. Bull. StR, 1996, S. 1141 f.39