Année politique Suisse 1996 : Allgemeine Chronik / Öffentliche Finanzen / Direkte Steuern
Bundesrat Villiger setzte eine Expertengruppe ein, die bis Ende 1997 Vorschläge zur Behebung von
Steuerschlupflöchern für Grossverdiener unterbreiten soll. Dabei sollen insbesondere die steuerliche Freistellung privater Kapitalgewinne, die Steuerfreiheit für gewisse Vermögenserträge und der unbeschränkte Schuldzinsenabzug unter die Lupe genommen werden
[8].
In der Sommersession reichte Ursula Hafner (sp, SH) eine von 66 Parlamentariern mitunterzeichnete Motion ein, die die Einführung einer eidgenössischen
Erbschafts- und Schenkungssteuer verlangt. Bei einem durchschnittlichen Steuersatz von 6% ergäbe sich ein Ertrag von rund 1,5 Mia Fr., den die Motionärin hauptsächlich für die AHV einsetzen möchte
[9].
Diskussionslos überwies der Nationalrat eine Motion Vallender (fdp, AR), die den Bundesrat beauftragt, die steuerrechtliche Behandlung des Kaufs eigener Aktien durch die Aktiengesellschaft auf Gesetzesstufe zu regeln. Im Gesetz über die direkte Bundessteuer (
DBG) fehlt eine entsprechende Regelung. Eine Motion Cavadini (fdp, TI), die im DBG bedeutende Mängel bezüglich den Bestimmungen über die Verjährung ausmachte und Korrekturen sowie eine Fristenverkürzung forderte, wurde vom Nationalrat als Postulat überwiesen
[10].
Zur Volksinitiative "Wohneigentum für alle", die Steuerausfälle von 1,5 bis 2 Mia Fr. für Bund und Kantone zur Folge hätte, siehe unten, Teil I, 6c (Wohnungsbau). Zur parlamentarischen Initiative Carobbio (sp, TI), welche die steuerliche Nichtanerkennung von Schmiergeldern fordert, siehe oben, Teil I, 1b (Strafrecht).
[8]
Blick, 17.12.96; Presse vom 21.12.96. Hintergrund dafür waren Medienberichte, wonach das Ehepaar Kopp keine Steuern bezahlt, obwohl die frühere Bundesrätin Elisabeth Kopp vom Bund monatlich mehr als 16 000 Fr. Rente erhält. Eine Motion Jans (sp, ZG), die im Rahmen der Legislaturplanung 95-99 eine wirksamere Bekämpfung der Steuerhinterziehung forderte, wurde vom NR als Postulat überwiesen (
Amtl. Bull. NR, 1996, S. 816). Im Rahmen einer Anfrage Rechsteiner (sp, SG) lehnte Villiger die Einführung einer generellen Kapitalgewinnsteuer ab und warnte davor, dass die Erfassung der Kapitalgewinne mit einem sehr grossen Aufwand verbunden sei. Da gleichzeitig auch Verluste für steuerlich abzugsfähig erklärt werden müssten, bestehe die Gefahr, dass eine solche Steuer unter dem Strich weniger einbringe als verlorengehe (
NZZ, 17.9.96).8
[9]
Verhandl. B.vers., 1996, II, S. 92;
TA, 5.6.96.9
[10]
Amtl. Bull. NR, 1996, S. 1854 (Vallender) und 224 ff. (Cavadini).10
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