Année politique Suisse 1996 : Sozialpolitik / Bevölkerung und Arbeit / Arbeitszeit
print
Feiertage
Der Bundesrat stellte - zumindest vorderhand - den Volkswillen über den Entscheid der Legislative und verlängerte seine 1994 erlassene Verordnung über den arbeitsfreien 1. August auf unbestimmte Zeit. Damit gilt bis auf weiteres die Lohnfortzahlungspflicht, gegen welche die Arbeitgeber im Parlament erfolgreich Sturm gelaufen waren. Im Vorjahr war deshalb ein eigenständiges Bundesfeiertagsgesetz vorab am Widerstand der bürgerlichen Mehrheit des Nationalrates gescheitert [35].
 
[35] Presse vom 4.6.96. Siehe SPJ 1994, S. 199 und 1995, S. 222 f.35