Année politique Suisse 1997 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 1. GRUNDLAGEN DER STAATSORDNUNG - ELEMENTS DU SYSTEME POLITIQUE
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BASEL-LANDSCHAFT: Änderung des Gesetzes und Dekret über die Gemeindebeiträge (vgl. neues Gesetz über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen). Änderung mehrerer Gesetze. Änderung des Alkoholfürsorgegesetzes: vollständige Übernahme der Kosten durch den Kanton; Änderung des Gesundheitsgesetzes: Übernahme der Kosten für die Massnahmen gegen die Betäubungsmittelsucht durch den Kanton; Änderung des Fürsorgegesetzes: Übernahme der Kosten für vormundschaftliche Massnahmen durch die betroffene Gemeinde, der Kosten für strafrechtliche Massnahmen und der Drogentherapien durch den Kanton; Änderung des Fürsorgegesetzes: Bestimmung des Kantons als alleiniger Kostenträger der Alimentenbevorschussung; Änderung des Spitalgesetzes: vollständige Übernahme der Beiträge für Bewohner von Alters- und Pflegeheimen durch die Gemeinden. Anpassung des Verteilungsschlüssels für die Ergänzungsleistungen zur AHV zugunsten des Kantons. Vom Landrat als Antwort auf die 1995 eingereichte Gemeindeinitiative über die Aufgabenverteilung zwischen Kanton und Gemeinden in 1. und 2. Lesung angenommen. In der Volksabstimmung vom 8.6. mit 76,7% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 35,2% (BaZ, 7.3., 11.4., 9.6.).
BERN: Neues Gemeindegesetz. Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit; automatischer Ausgleich des Gemeindefinanzhaushalts; zwingende Proporzwahl der Gemeindebehörden. In 1. Lesung lehnt der Grosse Rat den automatischen Budgetausgleichsmechanismus ab. Vom Grossen Rat in 1. Lesung angenommen (Bund, 27.11., 28.11.).