Année politique Suisse 1997 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 5. SOZIALPOLITIK - POLITIQUE SOCIALE
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AARGAU: Änderung von drei Gesetzen (Organisationsgesetz; Finanzhaushaltsgesetz; Gemeindegesetz), welche Versuche mit der wirkungsorientierten Verwaltungsführung ermöglichen sollen. Vom Grossen Rat in 1. und 2. Lesung angenommen. In der Volksabstimmung vom 23.11. mit 76,4% angenommen; Stimmbeteiligung: 17,8% (AT, 20.8., 17.9., 24.9., 23.11.).
BASEL-LANDSCHAFT: 1) Änderung der Kantonsverfassung: Neues Personalrecht. Beibehaltung des öffentlich-rechtlichen Charakters des Arbeitsverhältnisses; Ersetzung des Begriffs "Beamter" durch "Mitarbeiter"; weitgehende Abschaffung der vierjährigen Amtsperiode; Förderung der beruflichen Weiterbildung; weitgehende Abschaffung des Disziplinarrechts. Vom Landrat in 1. und 2. Lesung angenommen. In der Volksabstimmung vom 23.11. wird das Gesetz mit 84,4%, die dazu erforderliche Verfassungsänderung mit 83,8% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 19,9% (BaZ, 5.9., 26.9., 24.11.) - 2) Änderung des Gesetzes über die Einführung des Zivilgesetzbuches: Neues Notariatsgesetz. Einführung des kleinen freien Notariats, wonach private Notariatspersonen Ehe- und Erbverträge, Testamente und gesellschaftsrechtliche Urkunden errichten können. Vom Landrat angenommen. In der Volksabstimmung vom 23.11. mit 73,9% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 19,9% (BaZ, 20.6., 19.9., 24.11.).
BASEL-STADT: 1) Änderung des Beamtengesetzes. Schutz des Staatspersonals vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Vom Grossen Rat angenommen (BaZ, 6.2., 20.3.) - 2) Gesetz über die versuchsweise Einführung der wirkungsorientierten Verwaltungsführung. Vom Grossen Rat angenommen (BaZ, 20.11.).
BERN: Änderung des Notariatsgesetzes. Möglichkeit für die Notare, Handänderungen von Liegenschaften aus dem ganzen Kantonsgebiet zu beurkunden. Senkung der Notariatstarife. Gegen den Willen der Regierung beschliesst der Grosse Rat die Erlaubnis für die Notare, ausserhalb ihres Grundbuchkreises Zweigbüros zu eröffnen. Vom Grossen Rat in 1. Lesung angenommen (Bund, 26.11., 27.11.).
LUZERN: 1) Änderung der Staatsverfassung: Revision des Personal- und des Erziehungsgesetzes. Schaffung der Voraussetzungen für die Abschaffung des Beamtenstatus' und der vierjährigen Amtsdauer. Vom Grossen Rat in 1. und 2. Lesung angenommen. In der Volksabstimmung vom 8.6. mit 75,5% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 38,7% (NLZ, 21.1., 12.3., 9.6.) - 2) Volksinitiative "für eine Beschränkung der Besoldungen". Festlegung einer Höchstgrenze von 180 000 Fr. für Beamtenlöhne. Lanciert (NLZ, 2.10.).
NEUCHATEL: Loi sur l'indemnisation des travailleurs victimes de l'insolvabilité ou de la faillite de leur employeur. Renvoyée en commission (Express, 25.6.).
SCHAFFHAUSEN: Änderung des Personalgesetzes. Einführung einer am Leistungsprinzip orientierten Besoldung des Staatspersonals. Vom Grossen Rat in 1. und 2. Lesung angenommen. In der Volksabstimmung vom 14.12. mit 65,9% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 57,8% (SN, 16.9., 23.9., 14.12.).
ZÜRICH: Volksinitiative des Bunds der Steuerzahler "220 000 Fr. sind genug". Festlegung einer Obergrenze von jährlich 220 000 Fr. für Beamtengehälter. Lanciert (NZZ, 18.11.).