Année politique Suisse 1997 : Grundlagen der Staatsordnung / Rechtsordnung
 
Bürgerrecht
In der Differenzbereinigung zu der 1995 vom Nationalrat beschlossenen Verkürzung der Frist für die ordentliche Einbürgerung setzte sich der vom Ständerat vertretene Status quo durch. Zuerst stimmte der Nationalrat mit 94:64 Stimmen der von Aeby (sp, FR) 1996 in der kleinen Kammer erfolglos eingebrachten Kompromissformel einer Kantonskompetenz zur Verkürzung der minimalen Wohnsitzpflicht von 12 auf 8 Jahre zu. Obwohl der Ständerat diese Lösung ein zweites Mal ablehnte, und Keller (sd, BL) mitteilte, dass seine Partei beschlossen habe, das Referendum gegen diesbezügliche Kantonskompetenzen zu ergreifen, hielt der Nationalrat mit 76:74 Stimmen daran fest. Die nach dem dritten ablehnenden Entscheid der kleinen Kammer einberufene Einigungskonferenz stellte sich mit 13:9 Stimmen hinter den Ständerat. Damit beschränkte sich die Teilrevision des Bürgerrechtsgesetzes auf eine Liberalisierung der Voraussetzungen für die erleichterte Einbürgerung von Kindern mit einem schweizerischen Elternteil [8].
Im Rahmen der Beratungen über die Totalrevision der Bundesverfassung beschlossen die Kommissionen beider Räte, das Recht auf eine erleichterte Einbürgerung für staatenlose Kinder in den Text aufzunehmen. Sie erfüllten damit das Anliegen einer parlamentarischen Initiative Zisyadis (pda, VD), welcher der Nationalrat 1993 Folge gegeben hatte [9]. Mit einem überwiesenen Postulat seiner Staatspolitischen Kommission regte der Nationalrat eine Erleichterung der Bedingungen für die Einbürgerung von Personen an, die (oder deren Vorfahren) das schweizerische Bürgerrecht verloren haben [10].
Die Zahl der Einbürgerungen erreichte den Rekordstand des Vorjahres mit 19 460 nicht mehr ganz (-3%). Ein gutes Viertel davon entfiel auf Italienerinnen und Italiener. Die nächsten Plätze belegten Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien (2742), der Türkei (1818) und Frankreich (1458) [11].
Nachdem sich Regierung und Parlament dagegen ausgesprochen hatten, lehnten auch die Aargauer Stimmberechtigten eine Volksinitiative der Schweizer Demokraten für eine obligatorische kommunale Volksabstimmung zu allen Einbürgerungsentscheiden ab. Das Resultat fiel mit einem Nein-Stimmenanteil von 71,7% deutlich aus [12].
 
[8] Amtl. Bull. NR, 1997, S. 367 ff., 1016 ff., 1286 und 1583 f.; Amtl. Bull. StR, 1997, S. 390 ff., 569 ff., 657 (Einigungskonferenz) und 709; BBl, 1997, III, S. 931 f. Vgl. SPJ 1993, S. 21 und 1996, S. 22.8
[9] BBl, 1998, S. 383 und 446; AZ, 28.6.97. Vgl. SPJ 1993, S. 21.9
[10] Amtl. Bull. NR, 1997, S. 1446.10
[11] Bund, 24.3.98. Vgl. SPJ 1996, S. 22.11
[12] AZ, 29.9.97. Vgl. SPJ 1996, S. 22.12