Année politique Suisse 1997 : Grundlagen der Staatsordnung / Rechtsordnung / Strafrecht
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Strafmass und Vollzug
Der Ständerat wandelte die im Vorjahr vom Nationalrat überwiesene Motion Chiffelle (sp, VD) für eine Neufestlegung der Sätze bei der Umwandlung von Geldbussen in Haftstrafen in ein Postulat um. Eine Anpassung an die Teuerungsentwicklung sei seiner Ansicht nach zwar erwünscht, das Problem sei aber nicht so dringend, dass es vor der geplanten Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuchs gelöst werden müsse [31]. Unter bestimmten Voraussetzungen werden Arbeitseinsätze anstelle von Freiheitsstrafen als sinnvolle Sanktionen betrachtet. Mit einer überwiesenen Motion Wiederkehr (ldu, ZH) beauftragte der Nationalrat die Regierung, im Rahmen der erwähnten Revision solche Arbeitseinsätze auch anstelle von bedingt ausgesprochenen Freiheitsstrafen vorzusehen [32].
Die im Vorjahr vom Nationalrat überwiesene Motion der Sozialdemokratin Aeppli (ZH) für die Verwahrung von Gewalttätern mit schweren Persönlichkeitsstörungen fand auch im Ständerat ungeteilte Zustimmung [33]. Die Absicht eines Mitglieds der Jungen SVP des Kantons Bern, eine Volksinitiative für die Wiedereinführung der Todesstrafe zu lancieren, erzeugte zwar grosses Aufsehen in den Medien, verlief aber im Sande [34].
 
[31] Amtl. Bull. StR, 1997, S. 145 ff. Vgl. SPJ 1996, S. 27.31
[32] Amtl. Bull. NR, 1997, S. 2832 f.32
[33] Amtl. Bull. StR, 1997, S. 894 ff. Vgl. SPJ 1996, S. 27.33
[34] TA, 24.4.98; Blick, 25.4. und 30.4.97; Bund, 25.4.97. Die Leitung der Berner SVP hatte für den Fall der Lancierung mit einem Parteiausschluss gedroht (BaZ, 30.4.97).34