Der Bundesrat führte eine Vernehmlassung zu einem neuen Bundesgesetz über den
Gerichtsstand in Zivilsachen durch. An die Stelle der bisherigen kantonalen Vorschriften soll eine einheitliche Regelung treten. Der Vorschlag stiess auf keinerlei Widerstand
[49].
[49]
BüZ, 26.4.97;
NZZ, 31.10.97. Vgl. auch
Plädoyer, 1997, Nr. 2, S. 23 f. Zu den Revisionen des Eherechts in bezug auf Namenswahl und auf Scheidung siehe unten, Teil I, 7d (Familienpolitik).49