Année politique Suisse 1997 : Grundlagen der Staatsordnung / Institutionen und Volksrechte / Regierung
Die Vereinigte Bundesversammlung wählte Flavio Cotti mit 173 Stimmen (bei einem Mehr von 97) zum
Bundespräsidenten für 1998; zur Vizepräsidentin wurde Ruth Dreifuss bestimmt
[6].
Die Beseitigung der sogenannten
Kantonsklausel war für den Ständerat weiterhin kein dringliches Anliegen. Er hatte zwar 1993 mit der Überweisung einer parlamentarischen Initiative Schiesser (fdp, GL) der Reform grundsätzlich zugestimmt. Auf Antrag seiner Staatspolitischen Kommission (SPK) beschloss er nun, die Frist für die Ausarbeitung einer konkreten Vorlage um weitere zwei Jahre zu verlängern. Er drückte dabei die Hoffnung aus, dass sich die Neuerung in ein umfassenderes Projekt zur Regierungsreform würde einbauen lassen. Die Verfassungskommission des Ständerates möchte die Kantonsklausel auf jeden Fall nicht im Rahmen der laufenden Verfassungstotalrevision streichen, da diese materielle Neuerung die Grenzen einer "Nachführung" sprengen würde. Ihr diesbezüglicher Entscheid fiel mit 10 zu 1 Stimmen deutlich aus
[7].
Im Rahmen des gemeinsamen Zusatzberichtes der SPK beider Räte zur Neuordnung der Beziehungen zwischen Regierung und Parlament im Rahmen der Totalrevision der Bundesverfassung schlug die Nationalratskommission die Einführung des in der Schweiz bisher nicht bekannten
Misstrauensvotums gegen die Regierung vor. Sie beantragte, dass die Gesamterneuerungswahl für den Bundesrat nicht nur jeweils nach den Nationalratswahlen stattfinden soll, sondern auf Verlangen einer qualifizierten Mehrheit (drei Viertel der Mitglieder der Bundesversammlung) auch während einer Legislaturperiode
[8].
Zu den heftigen Kritiken am abtretenden Bundespräsidenten des Vorjahres, Jean-Pascal Delamuraz, wegen seinen als antisemitisch empfundenen Aussagen zu den Entschädigungsforderungen jüdischer Organisationen, siehe oben, Teil I, 1a (Grundsatzfragen).
[6]
Amtl. Bull. NR, 1997, S. 2964; Presse vom 11.12.97. Zu Cotti siehe auch Presse vom 10.12.97;
NZZ und
TA, 31.12.97.6
[7]
Amtl. Bull. StR, 1997, S. 825 f.;
NZZ, 20.9.97. Vgl.
SPJ 1995, S. 33.7
[8]
BBl, 1997, III, S. 295. Zum Bericht siehe unten, Parlament.8
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