Année politique Suisse 1997 : Grundlagen der Staatsordnung / Institutionen und Volksrechte / Verwaltung
Der Bundesrat beantragte dem Parlament, den auf Ende 1997 auslaufenden Dringlichen Bundesbeschluss über die
Sparmassnahmen im Lohnbereich des Bundespersonals für drei Jahre, das heisst bis zur Inkraftsetzung des neuen Bundespersonalgesetzes weiterzuführen. Vorbehaltlich der Genehmigung dieses Beschlusses sah er vor, für 1998 das sogenannte Kaderlohnopfer (abgestufte Lohnkürzungen von 1% bis 3% für die obersten Lohnklassen und Magistratspersonen) weiterzuführen. Neu beabsichtigte er auch eine Kürzung um 0,5% für das weniger als 115 000 Fr. verdienende Personal vorzunehmen. Mit diesen und der Fortführung von anderen Massnahmen, welche er ohne diesen Beschluss ergreifen kann (z.B. unvollständiger Ausgleich der Teuerung, Reduktion der Anfangslöhne), plante er, jährlich 50 Mio Fr. einzusparen
[25].
Der Ständerat stimmte dem Vorschlag des Bundesrates zu, nachdem er einen Nichteintretensantrag Onken (sp, TG) mit 36 zu 5 Stimmen abgelehnt hatte. In der Detailberatung gestaltete er die Lohnkürzungsklausel etwas flexibler. Er ermächtigte den Bundesrat, in der allgemeinen Bundesverwaltung, der Post und der SBB sowie zwischen einzelnen Personalkategorien unterschiedliche Sätze anzuwenden. Im Nationalrat kam es bei der Eintretensdebatte zu einer
unheiligen Allianz zwischen der Linken und der von
Blocher (ZH) angeführten SVP. Die SP-Fraktion beantragte Nichteintreten, oder als Alternative dazu Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag, das auslaufende Kaderlohnopfer weiterzuführen, jedoch auf eine generelle Kürzung um 0,5% für das übrige Personal zu verzichten. Blocher beantragte im Namen der SVP-Fraktion einen ähnlichen Rückweisungsantrag. Allerdings nicht, um das Personal vor Lohnkürzungen zu schützen, sondern weil er die vom Bundesrat als Kompensation vorgeschlagenen zwei zusätzlichen Ferientage ablehnte, und er ohnehin einen gezielten Personalabbau dieser generellen Kürzung vorgezogen hätte. Diese unterschiedlich motivierte Koalition setzte sich mit 100 zu 75 Stimmen durch
[26].
In der
Differenzbereinigung spielte im Ständerat dieselbe Allianz zwischen SP und SVP; sie blieb aber mit 25 zu 7 Stimmen klar in der Minderheit. Im Nationalrat machte die CVP die SP vergeblich darauf aufmerksam, dass bei einem Verzicht auf die generelle Lohnkürzung - nach der inzwischen im Nationalrat erfolgten Ablehnung einer entsprechenden Aufstockung des Personalbudgetpostens - der Bundesrat gezwungen wäre,
bei anderen Bezügen des Personals insgesamt 12 Mio Fr. einzusparen (z.B. bei den Ortszulagen), und auch die kompensatorischen Ferientage entfallen würden. Sowohl die SP als auch die SVP hielten an ihren ursprünglichen Anträgen fest und setzten sich durch. In etwas lockerer Interpretation der Geschäftsordnung beschloss der Nationalrat, mit einem Dringlichen Bundesbeschluss allein das Kaderlohnopfer zu verlängern. Mit einigen Protesten gegen dieses eigenmächtige Vorgehen der grossen Kammer schloss sich der Ständerat diesem Entscheid an
[27]. Der
Bundesrat kündigte anschliessend an, dass er die erforderlichen Einsparungen vor allem durch eine stärkere Beteiligung des Personals an den Prämienbeiträgen für die Nichtberufsunfallversicherung erzielen wolle, und auf die ursprünglich vorgesehene Kürzung der Ortszulagen verzichten werde
[28].
Im Frühjahr verhandelten Vertreter des Bundes erstmals mit den Personalverbänden über einen Vorentwurf für ein
neues Personalgesetz, welches das alte Beamtengesetz ablösen soll. Als wichtigste Neuerung ist die
Aufhebung des Beamtenstatus vorgesehen. Die Mitarbeiter sollen nicht mehr auf eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt, sondern mit unbefristeten, aber jederzeit kündbaren Arbeitsverträgen eingestellt werden. Kündigungen könnten einerseits wegen ungenügender Leistung, andererseits aber auch wegen mangelndem Arbeitskräftebedarf ausgesprochen werden. Vorgesehen ist im weiteren ein weniger starres Lohnsystem, das sich vermehrt an der individuellen Leistung orientiert. Entgegen den im Frühjahr gemachten Ankündigungen konnte dieser Vorentwurf im Berichtsjahr noch nicht in die Vernehmlassung gegeben werden. Verantwortlich dafür war unter anderem der heftige Widerstand der Gewerkschaften gegen die vorgesehenen Neuerungen
[29]. Der Kanton Basel-Land hat diesen Schritt im Berichtsjahr bereits vollzogen und den Beamtenstatus durch kündbare öffentlich-rechtliche Anstellungsverträge ersetzt
[30].
In ähnliche Richtung zielten auch zwei parlamentarische Vorstösse. Mit einer namentlich von Nationalräten der SVP und der FP unterzeichneten Motion verlangte der Thurgauer Gusset (fp) die generelle
Aufhebung des Beamtenstatus in der Bundesverwaltung. Etwas weniger weit ging Kunz (svp, LU) mit seinem Postulat, das eine Reduktion der Löhne des Bundespersonals auf den Stand der Saläre vergleichbarer Stellen in der Privatwirtschaft und einen Abbau von Lohnautomatismen zugunsten von Leistungslöhnen forderte. Da sich Borel (sp, NE) beiden Anliegen widersetzte, wurde ihre Behandlung verschoben
[31].
Der Bundesrat erliess am 19. Februar eine Weisung zur
Förderung der Mehrsprachigkeit in der allgemeinen Bundesverwaltung. Er hielt darin unter anderem fest, dass die angemessene Vertretung der Sprachgruppen nicht nur gesamthaft, sondern auch auf jeder Funktionsstufe und in den Leitungen der Bundesämter sowie, soweit möglich, hinunter bis auf Sektionsebene gewährleistet sein soll. Dabei sei eine Übervertretung der Angehörigen der lateinischen Sprachgemeinschaften im Verhältnis zur Bevölkerungszahl in Kauf zu nehmen
[32]. Für Comby (fdp, VS) waren diese Weisungen allerdings noch zu wenig verbindlich formuliert. Die Diskussion über seine Interpellation wurde auf später verschoben
[33].
Mit Argumenten der Geschlechtergleichstellung verlangte die grüne Fraktion mehr
Teilzeit- und Jobsharing-Stellen auch in den höheren Lohnklassen. Auf Antrag des Bundesrates, der dem Anliegen durchaus positiv gegenüberstand und auf bereits in Kraft gesetzte Richtlinien verweisen konnte, überwies der Nationalrat die Motion als Postulat
[34]. Eine Motion Teuscher (gb, BE) für ein Konzept zur Bekämpfung von sexuellen Belästigungen in der Bundesverwaltung wurde ebenfalls in Postulatsform überwiesen
[35].
[25]
BBl, 1997, IV, S. 1501 ff.;
Bund, 30.10.97. Vgl.
SPJ 1996, S. 38. Vgl. auch unten, Teil I, 5 (Voranschlag 1998).25
[26]
Amtl. Bull. StR, 1997, S. 1063 ff.;
Amtl. Bull. NR, 1997, S. 2517 ff. und 2534 ff.;
TA, 4.12.97; Presse vom 10.12.97.26
[27]
Amtl. Bull. StR, 1997, S. 1229 ff., 1266 ff., 1307 (Dringlichkeit) und 1376;
Amtl. Bull. NR, 1997, S. 2683 ff., 2769 (Dringlichkeit) und 2915; Presse vom 17.12.97. Vgl. auch die Zusammenstellung über Lohnkürzungen auf kantonaler Ebene in
NZZ, 8.12.97 sowie die Stellungnahme der Fraktionschefin der SP in
Bund, 17.12.97.27
[28]
Bund, 20.12.97;
NZZ, 22.12.97.28
[29]
AZ, 19.8.97;
TW, 7.11.97.29
[31]
Amtl. Bull. NR, 1997, S. 1468 f. (Gusset) resp. 1488 f. (Kunz). Der BR publizierte im Berichtsjahr seine Stellungnahme zum Bericht einer PUK über die Missstände bei der Pensionskasse des Bundes (
BBl, 1997, III, S. 98 ff. Vgl.
SPJ 1996, S. 35 f.).31
[32]
BBl, 1997, II, S. 529 ff.32
[33]
Amtl. Bull. NR, 1997, S. 2308 f. Vgl. auch
Lib., 6.12.97 und
SPJ 1994, S. 38.33
[34]
Amtl. Bull. NR, 1997, S. 523 ff.34
[35]
Amtl. Bull. NR, 1997, S. 1469 f.35
Copyright 2014 by Année politique suisse