Année politique Suisse 1997 : Grundlagen der Staatsordnung / Institutionen und Volksrechte / Parlament
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Verwaltungskontrolle
Das Parlament verabschiedete nach langwieriger Differenzbereinigung eine Teilrevision des Geschäftsverkehrsgesetzes, welche die Rechtsstellung der von PUK-Ermittlungen Betroffenen verbessert. Die Vorlage war 1995 von Bonny (fdp, BE) mit einer parlamentarischen Initiative initiiert worden [49].
In Zusammenhang mit den Untersuchungen des Parlaments über Organisations- und Führungsprobleme bei der Pensionskasse des Bundes (PKB) hatte der Ständerat im Vorjahr einer parlamentarischen Initiative der PUK PKB zugestimmt, welche eine uneingeschränkte Wiederwählbarkeit der Mitglieder der Geschäftsprüfungs- und der Finanzkommission des Ständerats forderte. Mit diesem Verzicht auf die vom Ständeratsreglement vorgeschriebene Amtszeitbeschränkung von sechs Jahren könnte gemäss den Antragstellern die gerade im Bereich der Oberaufsicht erforderliche Kontinuität gewährleistet werden. Das Büro des Ständerates empfahl dem Rat nun - analog zu den vom Nationalrat 1991 eingeführten Verhältnissen - die Aufhebung der Amtszeitbeschränkung für alle ständigen Kommissionen. Trotz der Kritik von Cavadini (lp, NE), dass damit einer unerwünschten Spezialisierung der Ratsmitglieder Vorschub geleistet werde, hiess das Ratsplenum diese Neuerung mit 26 zu 7 Stimmen gut [50].
 
[49] Amtl. Bull. StR, 1997, S. 232 ff., 568 f., 822 und 1023; Amtl. Bull. NR, 1997, S. 957 f., 1656 f. und 2325 f.; BBl, 1997, IV, S. 780 f. Vgl. SPJ 1995, S. 38 f.49
[50] BBl, 1997, III, S. 1334 ff.; Amtl. Bull. StR, 1997, S. 515 f. und 710. Zur PUK PKB siehe SPJ 1996, S. 35 f.50