Année politique Suisse 1997 : Grundlagen der Staatsordnung / Institutionen und Volksrechte / Volksrechte
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Nutzung der Volksrechte
Im Berichtsjahr kam es zu einer mit einem fakultativen Referendum verlangten Volksabstimmung. Die Bürgerinnen und Bürger lehnten den Dringlichen Bundesbeschluss des Parlaments vom Dezember 1996 über Sparmassnahmen bei der Arbeitslosenversicherung ab. Mit einem zustandegekommenen Referendum wurde zudem ein Parlamentsbeschluss des Berichtsjahres bekämpft (Schwerverkehrsabgabe); die Volksabstimmung darüber wird 1998 stattfinden. Die Unterschriftensammlung gegen zwei weitere Beschlüsse blieb hingegen erfolglos (Staatsschutzgesetz, PTT-Reform).
Es wurden insgesamt sechs Volksinitiativen eingereicht (zwei zur Gesundheitspolitik, zwei zur Handhabung der Volksrechte und je eine zum Mietrecht und zur Landesverteidigung), das waren eine weniger als im Vorjahr. Je zwei davon stammten von der SP bzw. der Detailhandelskette Denner AG, je eine von Ärzten und vom Schweizerischen Mieter- und Mieterinnenverband.
Abgestimmt wurde im Berichtsjahr über drei Volksinitiativen (EU-Beitritt vors Volk, gegen Kriegsmaterialausfuhr und Jugend ohne Drogen); alle wurden abgelehnt. Eine der diversen vorliegenden EU-Initiativen wurde zurückgezogen, nachdem die Initianten feststellen mussten, dass ihr Vorstoss im Parlament auch von integrationsfreundlichen Abgeordneten keine Unterstützung erhielt. Damit erreichte Ende 1997 der Bestand der eingereichten, aber dem Volk noch nicht zum Entscheid vorgelegten Initiativen den Stand von 24 (1996: 22).
Neu lanciert wurden 1997 zehn Volksinitiativen (wobei zwei Denner-Initiativen noch im gleichen Jahr eingereicht werden konnten). Bei vier früher lancierten Initiativen lief die Frist für die Unterschriftensammlung ungenutzt ab (darunter ein Begehren der SD gegen die Einwanderung).
Volk und Stände sprachen sich einmal - zustimmend - zu einer vom Parlament vorgeschlagenen Verfassungsänderung aus (Aufhebung des Pulverregals). Insgesamt kam es somit zu fünf Volksabstimmungen (drei Initiativen, je ein obligatorisches und ein fakultatives Referendum). Bei vier dieser Entscheide folgten die Stimmberechtigten dem Antrag von Regierung und Parlament, einmal (Sparmassnahmen bei der Arbeitslosenversicherung) entschieden sie anders [54].
Der Kanton Appenzell-Ausserrhoden folgte dem Beispiel Nidwaldens aus dem Vorjahr und schaffte seine Landsgemeinde ab. Am 27. April beschloss die Landsgemeinde auf Antrag der Regierung, darüber eine Urnenabstimmung durchzuführen. Deren Verdikt fiel mit 11 623 zu 9911 Stimmen relativ deutlich gegen die Beibehaltung der Landsgemeinde aus [55].
 
[54] wf, Initiativen + Referenden, Zürich 1998; BüZ, 29.12.97. Vgl. auch A. Gross, "Erfolgreiche Demokratie braucht engagierte Basis", in TW, 31.7.97 sowie SPJ 1996, S. 38 f. Zu den einzelnen Volksabstimmungen und Initiativen siehe die entsprechenden Kapitel.54
[55] TA, 23.4.97; Presse vom 28.4.97; NLZ, 29.9.97. Zu Nidwalden siehe SPJ 1996, S. 39.55