Année politique Suisse 1997 : Wirtschaft / Geld, Währung und Kredit
 
Versicherungen
Nach den Banken gerieten im Berichtsjahr auch schweizerische Versicherungsgesellschaften wegen ihres Verhaltens gegenüber den Opfern und Überlebenden des Holocaust unter Beschuss. Anhand von konkreten Fällen wurde ihnen vorgeworfen, dass ihre deutschen Niederlassungen den Anordnungen der deutschen Behörden, die Policen jüdischer Bürger zugunsten Deutschlands zu liquidieren, nachgekommen seien [58]. Ähnlich wie bei den Banken machten zudem Hinterbliebene von Opfern Ansprüche geltend, die sie aber mangels Versicherungsdokumenten nicht belegen können. Schweizer Versicherungen erwiderten, dass sie die nachrichtenlos gebliebenen Policen von möglichen Holocaustopfern bereits in den 60er Jahren an die Bundesbehörden gemeldet haben. Die seit 1996 durchgeführten Nachforschungen hätten in der Schweiz keine zusätzlichen Policen zutage gefördert; Anspruchsberechtigte bei deutschen Filialen seien hingegen entschädigt worden [59].
Edward Fagan, der bereits an einer Sammelklage gegen die Schweizer Grossbanken beteiligt ist, reichte im Namen von 10 000 Personen auch gegen mehrere europäische Versicherungskonzerne (darunter die schweizerischen Gesellschaften Zürich, Winterthur und Bâloise) bei einem Bezirksgericht in New York eine Sammelklage ein. In seiner im Namen von Überlebenden des Holocaust geführten Klage verlangte er eine Zahlung von je 1 Mia US$ von jeder der insgesamt sechzehn angeklagten europäischen Gesellschaften oder mindestens 750 000 US$ je Police. Die betroffenen Versicherungen beantragten Ablehnung der Klage, da diese nicht bei einem amerikanischen Gericht einzureichen sei, sondern in den Ländern, wo sie ihre Geschäftssitze haben oder wo die Verträge abgeschlossen worden sind [60].
Zum Zusammenschluss von Credit Suisse und Winterthur Versicherung zu einem der weltweit grössten Finanzkonzerne siehe oben, Banken.
 
[58] TA, 10.1.97. Vgl. dazu auch NZZ, 17.5.97.58
[59] TA, 21.6. und 1.9.97.59
[60] JdG, 3.4.97; TA, 28.6. und 18.8.97; SGT, 25.9.97.60