Année politique Suisse 1997 : Allgemeine Chronik / Öffentliche Finanzen / Direkte Steuern
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Steueramnestie
1995 hatte der Ständerat einer parlamentarischen Initiative Delalay (cvp, VS) Folge gegeben, die die Durchführung einer einmaligen allgemeinen Steueramnestie verlangt. Seine Rechtskommission wurde beauftragt, einen entsprechenden Entwurf auszuarbeiten. Zu Beginn des Berichtsjahres beantragte diese dem Rat jedoch die Abschreibung der Initiative, da eine Steueramnestie bei den Kantonen und der Bevölkerung auf Widerstand stossen würde. Dafür beschloss die Kommission, eine Vorlage für eine individuelle Steueramnestie nach dem Prinzip der straflosen Selbstanzeige auszuarbeiten, die sowohl für den Bund als auch für die Kantone und Gemeinden gelten soll. Wer bisher nicht versteuertes Vermögen und Einkommen angibt, müsste damit keine Strafsteuer, sondern lediglich die Nachsteuern samt Verzugszins bezahlen. Im Gegensatz zur allgemeinen Amnestie wäre diese individuelle Amnestie nicht an einen Zeitpunkt gebunden. Der Ständerat stimmte diesem Konzept mit 27 zu 13 Stimmen zu. Den Antrag Delalays, auf die Initiative zu einem späteren Zeitpunkt zurückzukommen, verwarf er [1].
Eine Motion Marty (fdp, TI) verlangte zudem eine Steueramnestie für Erben und schlug vor, zugunsten der Erben auf eine Nachsteuer und auf eine Busse zu verzichten, wenn diese ein vollständiges Inventar der Vermögenswerte des Erblassers vorlegen. Die Steueramnestie soll für die direkte Bundessteuer gelten, und soll durch eine Änderung des Steuerharmonisierungsgesetzes (StHG) auch auf kantonaler Ebene möglich werden. Der Ständerat überwies den Vorstoss in Postulatsform. Die Rechtskommission prüft nun auch diese Frage [2].
 
[1] Amtl. Bull. StR, 1997, S. 282 ff.; Presse vom 28.1. und 20.3.97. Vgl. SPJ 1996, S. 142. Die Kantone AG und GE kennen die straflose Selbstanzeige bereits und bezeichnen die damit gemachten Erfahrungen als sehr gut.1
[2] Amtl. Bull. StR, 1997, S. 987 ff.; BaZ, 10.10.97.2