Année politique Suisse 1997 : Allgemeine Chronik / Öffentliche Finanzen / Direkte Steuern
Auf Antrag des Bundesrates, der auf die im letzten Jahr eingesetzte Kommission Behnisch hinwies, überwies der Ständerat eine Motion Saudan (fdp, GE), wonach steuerlich
abziehbare Schuldzinsen nur noch bis zur Höhe des Bruttovermögensertrages oder bis zur Hälfte der gesamten Einkünfte angerechnet werden dürfen, als Postulat. Der Kanton Genf kennt diese Regelung bereits. Auch bezüglich einer Motion Cottier (cvp, FR) verwies der Bundesrat auf die eingesetzte Kommission. Der Motionär forderte, die
Besteuerung privater Renten neu nach dem Eintrittsalter des Versicherten abzustufen und den steuerpflichtigen Teil von heute 60% auf maximal 40% zu senken, was eine Änderung des DBG und des StHG erfordern würde. Der Ständerat gab die Motion zur Behandlung an seine WAK weiter
[19].
Ein Postulat Grendelmeier (ldu, ZH), das den Bundesrat bat zu prüfen, ob bei der direkten Bundessteuer die Maxima für den Abzug von Krankenkassenprämien nicht entsprechend dem Anstieg der Prämien für die Grundversicherung angepasst werden sollten, wurde vom Nationalrat überwiesen. Eine Motion Teuscher (gp, BE), die den steuerlichen Abzug von Weiterbildungskosten, die für den Wiedereinstieg ins Berufsleben nötig sind, verlangte, überwies er ebenfalls in Postulatsform.
Nach dem Nationalrat überwies auch der Ständerat eine Motion Vallender (fdp, AR), die eine gesetzliche Regelung der steuerrechtlichen Behandlung des Kaufs eigener
Aktien durch Aktiengesellschaften fordert. Beide Räte überwiesen ausserdem eine Motion Saudan (fdp, GE), die verlangt, das DGB auch auf
Teilliquidationen von Immobiliengesellschaften mit Mieteraktionären auszudehnen
[21].
Eine Motion Schüle (fdp, SG) verlangte als Beitrag zur Stärkung der Schweizer Wirtschaft verschiedene befristete steuerliche Massnahmen, darunter eine Erhöhung des Abzugs für künftige Forschungs- und Entwicklungsaufträge, die teilweise Abzugsfähigkeit des Steueraufwandes bei Personengesellschaften und die befristete
Aufhebung der Dumont-Praxis (Abzug der Unterhaltskosten erst nach fünf Jahren seit dem Erwerb einer Liegenschaft). Der Ständerat überwies die Vorschläge auf Antrag des Bundesrates als Postulat. Auch der Nationalrat überwies eine praktisch gleichlautende Motion der FDP-Fraktion nur in Postulatsform
[22].
Zur Volksinitiative "Wohneigentum für alle" und einem Gegenvorschlag, der ebenfalls eine massive steuerliche Entlastung der Hauseigentümer zur Folge hätte, indem u.a. der Eigenmietwert herabgesetzt und die Dumont-Praxis abgeschafft werden soll, siehe unten, Teil I, 6c (Wohnungsbau). Zu Doppelbesteuerungsabkommen siehe oben, Teil I, 2 (Relations bilatérales).
[19]
Amtl. Bull. StR, 1997, S. 311 ff.;
24 Heures, 20.3.97 (Saudan);
Amtl. Bull. StR, 1997, S. 1117 ff. (Cottier). Vgl.
SPJ 1996, S. 145.19
[21] Vallender:
Amtl. Bull. StR, 1997, S. 278 f. Vgl.
SPJ 1996, S. 145. Saudan:
Amtl. Bull. StR, 1997, S. 304 ff.;
Amtl. Bull. NR, 1997, S. 2815 f.21
[22]
Amtl. Bull. StR, 1997, S. 307 ff.;
Amtl. Bull. NR., 1997, S. 1465 ff.22
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