Année politique Suisse 1997 : Allgemeine Chronik / Öffentliche Finanzen
 
Finanzkontrolle
Auch als Folge der Missstände bei der Pensionskasse des Bundes (PKB) suchten die Finanzkommissionen beider Räte nach Massnahmen, um die Stellung und Unabhängigkeit der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) zu stärken. In der Herbstsession gab der Nationalrat einer parlamentarischen Initiative Bührer (fdp, SH) Folge, die eine Revision des Bundesgesetzes über die Eidgenössische Finanzkontrolle (FKG) fordert. Konkret beantragte der Initiant, dass die EFK der Finanzdelegation beider Räte (und nicht mehr dem Finanzdepartement) unterstellt wird, damit sie nicht den selben Leuten unterstellt ist, die sie kontrollieren muss. Weiter soll die Wahl des Vorstehers der EFK durch das Parlament (anstatt durch den Bundesrat mit Bestätigung durch die Finanzdelegation) erfolgen, die departementale Aufsicht durch eine wirksame, dem Departementschef unterstellte Revisionsstelle unterstützt werden und die mitschreitende Finanzkontrolle des Parlamentes, einschliesslich des Controllings bei hängigen Geschäften, verstärkt werden. Der Bundesrat stellte seinerseits Reformvorschläge bezüglich der EFK für 1998 in Aussicht, diese gehen allerdings weniger weit [35].
 
[35] Amtl. Bull. NR, 1997, S. 2170 ff.; NLZ, 1.7.97; SGT, 11.10.97; BZ, 20.11.97. Die PUK PKB hatte in ihrem letztjährigen Bericht festgestellt, dass ein gewisses Abhängigkeitsverhältnis der EFK vom EFD bestanden habe, was einer der Gründe war, weshalb die Finanzkontrolle ungenügend funktionierte. Vgl. SPJ 1996, S. 35. Zur PKB siehe auch oben, Teil I, 1c (Verwaltung).35