Année politique Suisse 1997 : Sozialpolitik / Bevölkerung und Arbeit / Gesamtarbeitsverträge
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Arbeitskonflikte
Nachdem die ständerätliche Verfassungskommission in einer ersten Phase - wenn auch gegenüber dem Bundesratsvorschlag in abgeschwächter Form - sowohl ein Recht auf Streik wie auf Aussperrung in die neue Verfassung aufnehmen wollte, strich sie es einige Monate später dennoch. Nur wenige Tage darauf beschloss die Verfassungskommission des Nationalrates mit deutlicher Mehrheit (22 zu 10 Stimmen bei 4 Enthaltungen), diese beiden Massnahmen als Grundrechte in die Verfassung aufzunehmen [43].
Aufgrund der Durchsicht der Medienmeldungen konnte für das Berichtsjahr keine Arbeitsniederlegung ausgemacht werden, welche den Kriterien des BIGA und der internationalen Arbeitsorganisationen (Streik = Arbeitsniederlegung während mindestens einem Arbeitstag) genügten. Als grösste Demonstration von Arbeitnehmern während der Arbeitszeit fanden gesamtschweizerisch Kundgebungen von rund 8000 Arbeitnehmern des Baugewerbes Ende November statt [44].
 
[43] TA, 23.4. und 3.9.97; NZZ, 8.9. und 23.10.97.43
[44] Presse vom 25.11.97. Für die Zahlen des BIGA zu den Arbeitskonflikten 1996 siehe Die Volkswirtschaft, 70/1997, Nr. 12, S. 52 f.44