Année politique Suisse 1997 : Sozialpolitik / Sozialversicherungen
 
Arbeitslosenversicherung (ALV)
Ende März deponierten kantonale Gewerkschaften und Arbeitlosenkomitees aus der Westschweiz rund 54 000 Unterschriften für das Referendum gegen den dringlichen Bundesbeschluss zur Arbeitslosenversicherung vom Dezember 1996. Dieser wollte einerseits den fünfprozentigen A-fonds-perdu-Beitrag des Bundes an die ALV (rund 230 Mio Fr.) ersatzlos streichen und andererseits mit einer Kürzung der Taggelder um 1% bzw. 3% die Arbeitslosenkasse um 70 Mio Fr. entlasten. Sowohl SGB wie SP hatten beschlossen, das Referendum zumindest in der Startphase nicht mitzutragen. Als Begründung wurde angeführt, dass Partei und Gewerkschaft mit dem Kampf um eine Neuauflage des Arbeitsgesetzes und mit den Vorarbeiten an Volksinitiativen zum KVG und zur Arbeitszeitreduktion (siehe oben sowie Teil I, 7a, Arbeitszeit) voll ausgelastet seien. Zudem räumten sie dem Referendum kaum eine Chance ein, hatten sie doch 1993 bei einem ersten ALV-Leistungsabbau eine deutliche Referendumsniederlage einstecken müssen. Angesichts des grossen Erfolgs der Unterschriftensammlung, beschlossen dann aber die Gewerkschaften, doch noch mit zum Teil beträchtlichen finanziellen Mitteln auf den Referendumszug aufzuspringen. Die neue SP-Präsidentin, Ursula Koch, setzte ebenfalls voll auf einen Erfolg in der ersten von ihr mitgeleiteten nationalen Abstimmungskampagne [57].
In den Wochen vor dem Urnengang konnte das linke und gewerkschaftliche Lager von verschiedenen Ungeschicklichkeiten des BIGA sowie anderer Amtsstellen profitieren. Im Frühsommer liess sich einer der Vizedirektoren des BIGA öffentlich dahingehend vernehmen, dass die rund 200 000 Arbeitslosen in drei etwa gleich grosse Kategorien einzuteilen seien: echte Arbeitslose, Drückeberger und Sozialfälle (Alkoholiker, Drogenabhängige sowie Asylbewerber). Trotz der von Bundesrat Delamuraz umgehend angesetzten Disziplinaruntersuchung gegen den allzu redseligen Chefbeamten konnte der publizistische Schaden nicht mehr ausgeglichen werden. Im August wurde dann durch eine Indiskretion bekannt, dass Finanzminister Villiger weitere massive Kürzungen bei den Leistungen der ALV prüfen lasse, um bis ins Jahr 2001 die Darlehen des Bundes an die Arbeitslosenkasse um 500 Mio Fr. pro Jahr zu reduzieren. Weitere Alarmsignale für die Arbeitslosen und all jene, die um ihren Arbeitsplatz fürchteten, waren die bereits behandelten oder eingereichten parlamentarischen Vorstösse (siehe unten), die eine weitere Kürzung der Arbeitslosengelder bis hin zum Existenzminimum verlangten [58].
Bundesbeschluss über die Finanzierung der Arbeitslosenversicherung
Abstimmung vom 28. September 1997

Beteiligung: 40,6%
Nein: 931 457 (50,8%)
Ja: 901 361 (49,2%)

Parolen:
- Nein: SP, GP, LdU, SD, Lega, PdA; SGB, CNG, Angestelltenverbände.
- Ja: FDP, CVP (3*), SVP, LP, EVP, FP, EDU; SGV, Arbeitgeberverband, Vorort.

* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen
Mit rund 30 000 Stimmen Unterschied fiel das Resultat ziemlich knapp aus. Zur Ablehnung trugen vor allem die Westschweizer Kantone bei. Am deutlichsten scheiterte die Vorlage im Kanton Jura, wo der Nein-Stimmen-Anteil 80,4% betrug. Unterstützung erhielten die Romands aus dem Wallis (62,5%) und dem Tessin (53,2) sowie aus den Nordwestschweizer Kantonen Basel-Stadt (52,3%), Basel-Land (50,1%) und Solothurn (51,3%). Während in Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit die Nein-Stimmen überwogen, befürworteten vor allem die Stimmberechtigten in den Regionen mit einer geringen Arbeitslosenquote die Kürzung der Taggelder, allen voran die beiden Appenzell sowie St. Gallen und Glarus [59].
Die Linke wertete ihren Abstimmungserfolg als Zeichen der Solidarität und als eine deutliche Absage an einen weiteren Sozialabbau, während die bürgerlichen Befürworter sich besorgt darüber zeigten, dass Besitzstanddenken die dringend nötige Sanierung der Bundesfinanzen erschwert habe. Für Bundesrat Delamuraz war der knappe Ausgang ein Hinweis dafür, wie gespalten das Stimmvolk bei dieser Frage offenbar ist. Einerseits sei der Wille unverkennbar, die Solidarität mit den Arbeitlosen aufrecht zu erhalten, andererseits bestehe aber auch die Einsicht in die Notwendigkeit, die öffentlichen Finanzen wieder in Ordnung zu bringen [60].
Wie nach jeder Abstimmung analysierte das Bundesamt für Statistik (BFS) die Ergebnisse aufgrund der Resultate in den Gemeinden. Hauptbefund war, dass die Romandie ausnahmsweise einmal die Deutschschweiz überstimmt hatte, und dass die Unterschiede unter den Gemeinden sehr stark ausgeprägt waren. Nein sagten Zentrumsstädte und Regionen mit vielen Arbeitslosen, Ja stimmten reiche, agrarische und touristische Gemeinden. Der tiefste und der höchste Ja-Stimmenanteil lagen mit 25% bzw. 69% um ganze 44 Prozentpunkte auseinander. Die grösste Polarisierung war dabei entlang der Sprachgrenze zu verzeichnen: In den französischsprachigen Gemeinden stimmten im Mittel nur 32% zu, im Tessin 47% und in der Deutschschweiz 54%. Vorlagen mit ähnlich starker Polarisierung zwischen Romandie und Deutschschweiz betrafen in den letzten 15 Jahren - neben dem EWR-Beitritt und dem Schuljahresbeginn - vor allem agrar- und verkehrspolitische Themen. In einer sozialpolitischen Frage trat das Phänomen vorher erst einmal auf, nämlich 1994 beim knapp angenommenen KVG. Auch damals war eine gespaltene Deutschschweiz von einer geeinten Romandie überstimmt worden [61].
Gemäss der Vox-Analyse des Urnengangs trugen vor allem die Frauen und die Jungen zum ablehnenden Resultat bei. Das Stimmverhalten liess sich mit der individuellen Arbeitssituation recht gut erklären. Die Pensionierten (59% Ja-Stimmen), Selbständigerwerbenden (58%) sowie die Kader der Privatwirtschaft (54%) stimmten dem Sparbeschluss zu. Die meisten anderen Berufskategorien bildeten eine ablehnende Front, so die in der Privatwirtschaft Angestellten (52% Nein-Stimmen), die Kader und Angestellten des öffentlichen Sektors (67% bzw. 58% Nein) und die Lehrlinge (58%). Am deutlichsten verworfen wurde die geplante Kürzung der Arbeitslosentaggelder naheliegenderweise von den Erwerbslosen selbst (59% Nein-Stimmen). Die Frauen äusserten sich an den Urne skeptischer als die Männer. Nur 39% der befragten Frauen gaben an, für die Sparvorlage gestimmt zu haben; bei den Männern waren es 52%. Zudem wurde ein Generationenkonflikt sichtbar: Während bei den über 60jährigen der Ja-Anteil klar überwog, lehnten die jüngeren Personen die Vorlage mehrheitlich ab, am deutlichsten die noch nicht 30jährigen. Sehr klar trat bei der Nachbefragung ein klassischer Links-Rechts-Gegensatz hervor. Die Linke lehnte den Beschluss wuchtig ab (71% Ne3in), während die Rechte ihm genauso klar zustimmte. Das Gefälle zwischen den politischen Lagern trat in der Romandie deutlicher hervor als in der Deutschschweiz [62].
Beide Kammern verabschiedeten in der Wintersession zwei gleichlautende Motionen ihrer Finanzkommissionen, mit denen der Bundesrat beauftragt wurde, unverzüglich eine Vorlage zur Sanierung der Arbeitslosenversicherung vorzulegen. Der Bundesrat beantragte vergebens Umwandlung in ein Postulat. Er führte aus, zwei mögliche Sanierungskonzepte seien als Vorschläge in die Konsensgespräche zur Schnürung eines Stabilisierungspakets im Rahmen des "Haushaltsziels 2001" eingegeben worden, weshalb er sich im jetzigen Zeitpunkt nicht die Hände binden lassen möchte. Die Motion wurde im Ständerat mit 28 zu 6 Stimmen und im Nationalrat mit 93 zu 58 Stimmen verabschiedet.
Relativ deutlich überwies der Ständerat eine Motion Brändli (svp, GR), welche Sofortmassnahmen zur Sanierung der ALV verlangte. In der Begründung schlug der Motionär eine ganze Reihe einschneidender Massnahmen vor, so etwa eine generelle Kürzung der Bezugsdauer von Leistungen, eine Reduktion der Anfangsleistungen bei kurzer Beitragsdauer bis auf 50%, eine Degression der Leistungen für Personen ohne Unterstützungspflichten bis auf das Existenzminimum, eine Verschärfung des Zumutbarkeitsbegriffs sowie eine Beschränkung der Leistungen bei Doppelverdienern. Die Massnahmen sollten zwar sozialverträglich sein, die Leistungen aber vermehrt nach dem Bedarfsprinzip bemessen werden. In der heftig geführten Debatte stiessen diese Vorschläge auf vehemente Opposition der Ratslinken. Ständerat Onken (sp, TG) meinte, dies sei eine unsäglich einseitige und verhängnisvolle Stossrichtung. Kein Wort werde über Arbeitgeber verloren, die teilweise vorschnell Leute entliessen und damit die hohe Arbeitslosigkeit mitverursachten; zudem werde nichts gesagt über Missbräuche auf Arbeitgeberseite beispielsweise bei der Kurzarbeit und der Schlechtwetterentschädigung. Die Motion fand aber auch auf freisinniger Seite nicht ungeteilte Zustimmung. Bundesrat Delamuraz erinnerte daran, dass die als sozialpartnerschaftlicher Kompromiss hart erarbeitete ALV-Revision erst seit kurzer Zeit (18 bzw. 6 Monate) in Kraft sei. Es gehe nicht an, bereits wieder am Gesetz zu flicken, bevor dieses voll umgesetzt und in seinen Wirkungen evaluiert worden sei. Sein Appell, die Motion lediglich in der Postulatsform zu überweisen, verhallte angesichts der Finanzierungsprobleme der ALV allerdings ungehört. Insbesondere das Argument von Ständerätin Spoerry (fdp, ZH), ein nicht finanziertes Sozialwerk sei kein soziales Werk, vermochte 26 Ratsmitglieder hinter sich zu scharen; lediglich 8 sprachen sich gegen die Motion aus [64].
Der Nationalrat behandelte in der Wintersession eine parlamentarische Initiative Hegetschweiler (fdp, ZH), welche verlangte, dass die Taggelder nach Ablauf eines Drittels der Bezugsdauer sukkzessive auf das in den Empfehlungen der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos) für die Grundbedürfnisse vorgesehene Existenzminimum reduziert werden. Aus sozialpolitischen sowie rechtlichen Gründen beantragte die Kommissionsmehrheit Ablehnung der Initiative. Eine Kommissionsminderheit aus FDP und SVP wollte ihr aufgrund der prekären Finanzlage der ALV hingegen Folge geben. Mit 74 zu 64 Stimmen wurde die Initiative schliesslich relativ knapp verworfen [65].
Mit einer besonderen Verordnung setzte der Bundesrat auf den 1. Juli die Bestimmung des revidierten Arbeitslosenversicherungsgesetzes in Kraft, wonach arbeitslose Personen in der beruflichen Vorsorge gegen die Risiken Tod und Invalidität zu versichern sind. Der Beitragssatz, der je zur Hälfte von den Arbeitslosen und der Arbeitslosenkasse getragen wird, beläuft sich auf 5,28% des koordinierten Taggeldes [66].
Auf den 1. Januar 1997 trat die zweite Etappe des revidierten Konzepts der ALV in Kraft. Die Kantone waren erstmals dazu verpflichtet, im Bereich der arbeitsmarktlichen Massnahmen eine minimale Anzahl an Jahresplätzen (25 000) bereit zu stellen. Insgesamt gut 200 000 stellenlose Personen konnten im Berichtsjahr von einer derartigen Massnahme profitieren. Rund 35% der Angebote betrafen den Bereich der Aus- und Weiterbildung (Kurse, Übungsfirmen, Ausbildungspraktika), rund 57% Beschäftigungsprogramme (Programme zur vorübergehenden Beschäftigung, Berufspraktika) und etwa 8% spezielle Massnahmen (Einarbeitungszuschüsse, Ausbildungszuschüsse, Förderung der Selbständigkeit, Pendlerkostenbeiträge und Beiträge an Wochenaufenthalter) [67].
In den Kantonen stand das Berichtsjahr im Zeichen des Aufbaus der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV). Im Laufe des Jahres öffneten gesamtschweizerisch rund 150 RAV mit insgesamt 2500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ihre Tore. Die Kosten für die RAV beliefen sich auf rund 300 Mio Fr. Das Ziel der RAV ist es, die Arbeitslosen möglichst rasch wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern und die Transparenz auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Um diese Zielsetzungen zu erreichen, stehen die RAV in engem Kontakt mit den Arbeitgebern und den privaten Arbeitsvermittlern in ihrer Region [68].
Der Bundesrat machte von seiner Kompetenz Gebrauch, bei anhaltender erheblicher Arbeitslosigkeit die Bezugsdauer der Kurzarbeitsentschädigung zu verlängern. Die Höchstdauer wurde mit Wirkung ab 1. August von 12 auf 18 Monate erhöht. Mit der Verlängerung sollen Unternehmen in schwieriger Situation, aber mit strukturell solider Basis, von raschen Entlassungen abgehalten werden [69].
Zu den zahlreichen Pannen, die sich im Berichtsjahr im BIGA ereigneten (siehe oben), gehörte nicht zuletzt auch die Tatsache, dass das Amt seine Prognosen über die Entwicklung der Arbeitslosenzahlen zweimal - und keineswegs unbeträchtlich - nach oben korrigieren musste. Zudem wurde im Herbst bekannt, dass es zumindest über Tage im Internet schützenswerte Daten von Arbeitslosen frei zugänglich gemacht hatte. Im Textfeld "Bemerkungen" des Arbeitsvermittlungssystems waren Vermerke wie "HIV-positiv" oder "faul", aber auch Hinweise auf Klinikaufenthalte der Stellensuchenden rückhaltlos dokumentiert. Die Datei wurde mitsamt Inhalt zwar sofort gelöscht, doch erschütterte der Vorfall noch einmal das Vertrauen der Bevölkerung in jene Behörden, welche die Arbeitslosigkeit "verwalten" sollten. Insbesondere wurde auch der Ruf laut, BIGA-Chef Nordmann und weitere Chefbeamte seien abzulösen [70].
Im Ständerat wurde eine Empfehlung Spoerry (fdp, ZH) überwiesen, welche den Bundesrat auffordert, die Verordnung über die Förderung des Vorruhestandes dahingehend zu ändern, dass die ALV bei drohenden Entlassungen vorzeitige Pensionierungen auch dann finanziell unterstützt, wenn keine neuen Angestellten an die Stelle der so freigestellten Arbeitnehmenden treten. Voraussetzung für diese Regelung sollte aber sein, dass auch der Arbeitgeber eine spürbare finanzielle Beteiligung leistet [71].
Das Eidgenössische Versicherungsgericht pfiff die kantonalen Arbeitslosenkassen zurück, welche in letzter Zeit tendenziell jede falsche Angabe der arbeitslosen Versicherten ihnen gegenüber als "grobes Verschulden" werteten und damit mit der höchstmöglichen Streichung von Taggeldern ahndeten [72].
 
[57] BBl, 1997, III, S. 1178; TW, 12.2.97; NQ, 14.3. und 15.4.97; Presse vom 25.3., 13.8. und vom 15.8.-27.9.97. Siehe SPJ 1993, S. 225 f. und 1996, S. 265.57
[58] Presse vom 1.7.97; Blick, 1.7.-5.7.97; TA, 10.7., 7.8., 11.8. und 3.9.97; NLZ, 19.8.97. Für weitere Ungereimtheiten im BIGA, die auch die GPK auf den Plan riefen, siehe TA, 15.8.97.58
[59] BBl, 1997, IV, S. 1256 ff.59
[60] Presse vom 29.9.97.60
[61] Presse vom 18.10.97.61
[62] D. Wisler / L. Marquis / M. Bergman, Analyse der eidgenössischen Abstimmungen vom 28 September 1997, (Vox Nr. 62), Genf 1997.62
[64] Amtl. Bull. StR, 1997, S. 630 ff. In der Presse wurde die Überweisung der Motion als Wasser auf die Mühlen der Befürworter des Referendums gewertet (Presse vom 18.6.97).64
[65] Amtl. Bull. NR, 1997, S. 2645 ff.65
[66] CHSS, 1997, S. 61. Siehe dazu auch die Stellungnahme des BR zu einer Interpellation im StR (Amtl. Bull. StR, 1997, S. 66 ff.). Der StR verwarf, vornehmlich aus finanziellen Überlegungen, eine pa.Iv. Brunner (sp, GE), welche eine Aufteilung der Prämien für die nichtberufliche Unfallversicherung zwischen Arbeitlosen und Kassen verlangte (Amt. Bull. StR, 1997, S. 436 ff.).66
[67] Siehe SPJ 1996, S. 265. Siehe auch oben, Teil I, 7a (Arbeitsmarkt).67
[68] Die Volkswirtschaft, 71/1998, Nr. 1, S. 15 f.; WoZ, 10.1.97; NQ, 25.3.97.68
[69] Presse vom 26.6.97.69
[70] Presse vom 30.9., 2.10. und 21.10.97; TA, 21.10.97. Für die Beurteilung der Arbeit des BIGA siehe die Einschätzung der GPK in NLZ, 9.10.97. Zur Aufteilung des BIGA in zwei Bundesämter siehe oben, Teil I, 1c (Verwaltung).70
[71] Amtl. Bull. StR, 1997, S. 641 ff.71
[72] TA, 25.7.97.72