Année politique Suisse 1997 : Sozialpolitik / Soziale Gruppen
Alterspolitik
Im Oktober fand in Bern die
zweite Alterssession statt. Neben Fragen zu Europa, zur AHV und zur Krankenversicherung waren die
Beziehungen zwischen den Generationen Hauptpunkt der Traktandenliste. Mehrfach wurden die Gemeinsamkeiten zwischen Jungen und Alten betont, so etwa die Angst vor dem Verlust der sozialen Sicherheit und das Gefühl, von den politischen Entscheidungsprozessen ausgeschlossen zu sein. Bereits im Vorfeld der Session hatten Kontakte zwischen Jugend- und Rentnerorganisationen stattgefunden. Das Plenum beschloss nun, eine aus Senioren und Jugendlichen zusammengesetzte Arbeitsgruppe solle bis 1999 einen Generationenvertrag ausarbeiten, der sich nicht nur auf materielle Werte beschränkt
[83].
In einer in der Schweiz einmaligen Abstimmung
beraubte die
Bündner Gemeinde Stierva
die über 65jährigen Einwohnerinnen und Einwohner des passiven Wahlrechts. Dieser Beschluss, welcher vor der Bündner Kantonsverfassung kaum bestehen wird, hat insofern einen Präzedenzfall, als 1988 in der Glarner Kantonsverfassung bestimmt wurde, dass Regierungs- und Ständeräte sowie Richter und Gerichtspräsidenten für jene Amtsperiode nicht mehr wählbar sind, in welche die Vollendung des 65. Altersjahres fällt. Das nationale Parlament genehmigte 1989 die Glarner Verfassung als bundesrechtskonform
[84].
[83]
BüZ, 15.10.97; Presse vom 23.10.97. Siehe
SPJ 1993, S. 239. Zu einer Befragung Jugendlicher über ihr Verhältnis zu der Seniorengeneration siehe
SZ, 27.9.97.83
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