Année politique Suisse 1997 : Bildung, Kultur und Medien / Bildung und Forschung / Mittelschulen
Das 1995 vom Bundesrat und der EDK erlassene neue
Maturitätsanerkennungsreglement (MAR), das gesamtschweizerisch die Rahmenbedingungen für die Anerkennung von Maturitätsausweisen festlegt und die Ersetzung der bisherigen Maturitätstypen A bis E zugunsten von "
Maturprofilen" bringt, muss von den Kantonen bis 2003 umgesetzt werden. Entsprechend gaben weitere Kantone ihre revidierten Maturreglemente und Rahmenlehrpläne in die Vernehmlassung (AG, FR, GR, VD) oder beschlossen diese (SG, SO, NE). Die zweite Richtlinie des MAR bildet die
Verkürzung der
Ausbildungsgänge. Als weiterer Kanton beschloss im Berichtsjahr Solothurn die Verkürzung der Ausbildung bis zur Matur von 12,5 auf 12 Jahre. In Baselland kam eine Initiative "für eine Maturität ohne Qualitätsabbau" zustande, die sich gegen die von Landrat und Regierung geforderte Reduktion der Gymnasialzeit von 3,5 auf 3 Jahre wehrt und eine Verteilung der bisherigen Gesamtstundenzahl auf vier Jahre propagiert
[16].
Das Bundesamt für Bildung und Wissenschaft legte im Juni die Kriterien für die Anerkennung der
zweisprachigen Matur fest, wie sie das MAR vorsieht. So müssen unter anderem mindestens zwei Fächer mit Maturnote in der zweiten Sprache abgeschlossen werden, wobei eines aus dem Bereich Geistes- und Sozialwissenschaften stammen muss. Die Kantone Freiburg, Wallis und Waadt kennen die zweisprachige Matur bereits, sie hatte bisher aber nur kantonale Gültigkeit. Ab 1998 wird auch Bern an den Gymnasien Biel und - als erste rein deutschsprachige Stadt - Thun eine solche anbieten
[17].
[16] AG:
AZ, 25.9.97. GR:
BüZ, 2.5.97. SG:
SGT, 11.3.97. SO:
SZ, 5.6., 3.7. und 7.11.97. NE:
Express, 12.2.97. BL:
BaZ, 31.1. und 16.8.97. Zum MAR vgl.
SPJ, 1994, S. 247 ff. und
1995, S. 279. Vgl. auch
SPJ 1996, S. 294.16