Année politique Suisse 1997 : Bildung, Kultur und Medien / Kultur, Sprache, Kirchen / Kulturpolitik
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Kulturgüterschutz
Mit der im Vorjahr erfolgten Unterzeichnung der Unidroit-Konvention, welche die Rückführung von illegal exportiertem sowie die Rückgabe von gestohlenem Kulturgut regelt, hatte der Bundesrat deutlich gemacht, dass er deren Bestimmungen zu schweizerischem Recht machen will. Dieses Vorgehen wurde von linken Politikern und Entwicklungsorganisationen begrüsst, von den betroffenen Kunstkreisen - Sammler, Direktoren namhafter Schweizer Museen, Verbände der Antiquare und Kunsthändler - hingegen nach wie vor kritisiert, da sie befürchteten, der sehr weit gefasste Begriff des Kulturgutes könne zu einer Unterbindung jeglichen Handels mit Kunstgegenständen führen [5].
Kontroversen um geraubte Kunstgegenstände fanden aber nicht nur zwischen der Schweiz und dem Ausland statt, sondern auch unter Schweizer Kantonen. Vor allem der Kanton St. Gallen, ehemaliges Untertanengebiet der Eidgenossen, verlangte lautstark die Rückgabe von Kulturgütern, welche ihm zwischen dem 16. und dem 18. Jahrhundert entwendet worden waren. Der Zürcher Regierungsrat als Hauptakteur in dieser Angelegenheit weigerte sich, auf diese Rückforderungen einzutreten, worauf St. Gallen rechtliche Schritte erwog [6].
 
[5] NZZ, 13.2., 17.3., 5.4. und 11.7.97; BZ, 18.4.97; JdG, 25.6. und 10.7.97; BaZ, 9.7. und 30.7.97; NQ, 21.7.97; TA, 23.7.97. Siehe auch die Ausführungen des BR zu einer Interpellation Fischer (fdp, AG): Amtl. Bull. NR, 1997, S. 1648 ff. Aus Protest gegen den Beitritt zur Unidroit-Konvention verlagerte die Rudolf Staehelinsche Familienstiftung 25 in den Kunstmuseen von Basel und Genf ausgestellte Gemälde in die USA (Presse vom 4.7.97; BaZ, 5.7., 9.7., 10.7. und 22.7.97). Siehe SPJ 1996, S. 307 f.5
[6] TA, 9.1.97; BaZ, 27.2.97; NZZ, 9.4.97; BüZ, 14.4.97; Presse vom 4.7.97; Bund, 7.7.97.6