Année politique Suisse 1997 : Bildung, Kultur und Medien / Medien / Radio und Fernsehen
Der Aargauer Sender
Tele M1 und der Zentralschweizer Sender
TeleTell schlossen sich auf Januar 1998 zu einer gemeinsamen Betriebsgesellschaft (Tele M1 70%, TeleTell 30%) zusammen und werden damit hinter TeleZüri
zum
zweitgrössten Regionalsender. Beide treten aber weiterhin unter eigenem Namen und mit eigenständigen Konzessionen auf. Das neuformierte Sendegebiet umfasst rund 1,2 Mio Zuschauer
[34].
Im Juli erteilte das EVED dem Bieler
Telebielingue und damit dem
ersten zweisprachigen Regionalfernsehen der Schweiz eine Konzession. Das EVED begründete den Entscheid damit, dass das Sendegebiet einen selbständigen Wirtschafts- und Kommunikationsraum bilde. Telebielingue, ein Projekt der drei Bieler Medienunternehmen Gassmann, Büro Cortesi und Canal 3, will im Berner Jura ein französischsprachiges und im Berner Seeland bis in die Region Grenchen (SO) ein deutschsprachiges Programm senden (Sendegebiet von gut 200 000 Zuschauern). Mit der Konzessionserteilung entfiel für TeleBärn die Verpflichtung, für die Region Biel ein französischsprachiges Programm zu produzieren. TeleBärn, das Werbeeinnahmeverluste befürchtete, legte jedoch Beschwerde gegen Telebielingue ein, da ihm seinerzeit bei der Konzessionierung Exklusivität in seinem Sendegebiet zugesichert worden sei; diese Beschwerde war Ende Jahr noch hängig. Als Reaktion auf Telebielingue reichten TVJB+ und TV Transjurane beim BAKOM ein Konzessionsgesuch für ein
Regionalfernsehen für den gesamten Jura ein
[35].
St. Gallen ist als einzige grössere Deutschschweizer Agglomeration immer noch regionalfernsehfrei. Zu Beginn des Jahres unterzeichneten das Regionalfernsehen St. Gallen (rfs) und Tele Wil eine Absichtserklärung, das
Regionalfernsehen Ostschweiz zu realisieren. Nach einem Streit zog sich rfs aber von der Kooperation zurück. Beide Sender reichten beim BAKOM danach ein eigenes Konzessionsgesuch ein
[36].
[34] Presse vom 31.10.97.34
[35] Telebielingue: Presse vom 10.7.97;
Bund, 17.7.97. Vgl.
SPJ 1996, S. 324. JU:
BZ, 31.12.97.35
[36]
SGT, 11.7. und 25.9.97.36
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