Année politique Suisse 1998 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 5. SOZIALPOLITIK – POLITIQUE SOCIALE
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Arbeitslosenversicherung – Assurance-chômage
APPENZELL INNERRHODEN: Gesetz über die Arbeitsvermittlung und die Arbeitslosenversicherung. Anpassung an das Bundesrecht. Vom Grossen Rat angenommen. An der Landsgemeinde vom 26.4. angenommen (SGT, 17.2., 27.4.).
BASEL-LANDSCHAFT: Einführungsgesetz über die Arbeitsvermittlung. Anpassung an das Bundesrecht. Von der Regierung vorgelegt (BaZ, 26.8.).
BASEL-LANDSCHAFT: Volksinitiative der SD ”Hilfe für Arbeitslose”. Spezifische Massnahmen zu Gunsten von Langzeitarbeitslosen und Ausgesteuerten. Vom Regierungsrat zugunsten eines indirekten Gegenvorschlags zur Ablehnung empfohlen. Handlungsbedarf bestehe noch auf dem Gebiet der Sozialhilfe, so dass die Anliegen der Initianten im Rahmen der Arbeiten an einem neuen Sozialhilfegesetz berücksichtigt werden sollen (BaZ, 2.12.; vgl. SPJ 1994, S. 313).
ST. GALLEN: Staatsbeiträge an arbeitsmarktliche Projekte. Beiträge zur Wiedereingliederung Ausgesteuerter. In 2. Lesung vom Grossen Rat verabschiedet (SGT, 1.12.).
THURGAU: Revision des Ruhetaggesetzes. Streichung des Palmsonntags aus der Liste der besonderen Feiertage. Vom Grossen Rat angenommen. Referendum lanciert. Gegen die Gesetzesrevision sprechen sich EVP, EDU, FP, KVP und SD aus. In der Volksabstimmung vom 29.11. mit 51,1% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 40,7% (SGT, 3.7., 28.10., NZZ, 30.11.).
ZÜRICH: Einführungsgesetz zur Arbeitslosenversicherung. Anpassung an eidgenössisches Arbeitslosenversicherungsgesetz. Möglichkeit einer kantonalen Kostenbeteiligung. Von der Regierung vorgelegt (NZZ, 20.8.).