Année politique Suisse 1998 : Grundlagen der Staatsordnung / Rechtsordnung / Datenschutz und Statistik
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Volkszählung
Der Nationalrat befasste sich als Zweitrat mit der Teilrevision des Bundesgesetzes über die Volkszählung. Er lehnte mit 147:13 Stimmen einen Rückweisungsantrag Moser (fp, AG) / Ruf (sd, BE) ab; diese hatten verlangt, eine rein auf Registerdaten gestützte Erhebung durchzuführen. Die vom Ständerat vorgenommene Titeländerung in „Strukturerhebungsgesetz“ machte der Nationalrat wieder rückgängig, nachdem französisch- und italienischsprachige Abgeordnete darauf hingewiesen hatten, dass er sich nicht sinnvoll in ihre Sprachen übersetzen lasse. In den Detailbestimmungen wurde diese Bezeichnung, mit der man ausdrücken will, dass es um mehr als eine blosse Zählung von Personen geht, freilich beibehalten. In der kurzen Differenzbereinigung lenkte der Ständerat in der Titelfrage ein. Der Verpflichtungskredit von 108 Mio Fr. verteilt über die Periode 1998 bis 2005 für die Strukturerhebung 2000 fand in beiden Kammern Zustimmung. Dabei lehnte der Nationalrat einen Antrag Brunner (svp, SG) ab, diese Summe um 8 Mio Fr. zu kürzen. In der Schlussabstimmung hiess der Nationalrat die Vorlage mit 140:27, der Ständerat mit 38:3 Stimmen gut. Die Opposition stammte aus der FP, der SD und einem Teil der SVP-Fraktion [11].
 
[11] Amtl. Bull. NR, 1998, S. 1228 ff. und 1634 f.; Amtl. Bull. StR, 1998, S. 732 f. und 839; BBl, 1998, S. 3476 ff. (Gesetz) und 3595 (Kredit). Vgl. SPJ 1997, S. 28 f.11