Im Kanton Genf unternahm die Regierung einen neuen Anlauf in Richtung politische Gleichstellung der Ausländer und Ausländerinnen. Sie beantragte dem Parlament eine Verfassungsänderung, welche den Gemeinden erlauben würde, das
kommunale Ausländerstimm- und -wahlrecht einzuführen. Im Kanton Jura, wo Ausländer sowohl auf kantonaler als auch kommunaler Ebene über das aktive Stimm- und Wahlrecht verfügen (mit Ausnahme von Abstimmungen über Verfassungsänderungen), beschloss das Parlament in erster Lesung, dass diese in Zukunft auch in die kommunalen Parlamente wählbar sein sollen
[14].