Année politique Suisse 1998 : Grundlagen der Staatsordnung / Rechtsordnung / Strafrecht
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Rechtshilfe
Als Zweitrat ratifizierte auch der Nationalrat einstimmig und diskussionslos das zwischen Frankreich und der Schweiz ausgehandelte Abkommen über Vereinfachungen beim Vollzug der gegenseitigen Rechtshilfe [32].
Der Bundesrat legte dem Parlament zwei im Vorjahr mit Ekuador und Peru abgeschlossene Verträge über die gegenseitige Rechtshilfe vor. Es handelt sich dabei um die ersten umfassenden Rechtshilfeabkommen mit lateinamerikanischen Staaten. Beide Parlamentskammern vollzogen die Ratifizierung diskussionslos und ohne Gegenstimmen [33].
 
[32] Amtl. Bull. NR, 1998, S. 506 ff. Vgl. SPJ 1997, S. 32 f. Zur Anwendung der internationalen Rechtshilfe bei Finanzdelikten siehe unten, Teil I, 4b (Banken).32
[33] BBl, 1998, S. 2977 ff.; Amtl. Bull. StR, 1998, S. 572 f.; Amtl. Bull. NR, 1998, S. 1803 ff.33