Année politique Suisse 1998 : Grundlagen der Staatsordnung / Institutionen und Volksrechte / Verwaltung
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Pensionskasse
Im Rahmen der Neuorganisation der Pensionskasse des Bundes unterbreitete der Bundesrat dem Parlament eine Änderung des Finanzhaushaltsgesetzes. Dieses untersagte dem Bund bisher den Erwerb von Aktien und Liegenschaften zu Anlagezwecken. Im Hinblick auf eine renditeorientierte Anlagepolitik soll die Pensionskasse für das Bundespersonal von dieser Bestimmung ausgenommen werden. Der Ständerat verabschiedete diese Neuerung ohne Gegenstimme; in der Wintersession stimmte ihr auch der Nationalrat zu [31].
Die Situation der Pensionskasse war nach wie vor unbefriedigend. Die Eidgenössische Finanzkontrolle empfahl, deren Rechnung auch in diesem Jahr nicht abzunehmen. Das Parlament folgte diesem Ratschlag, wobei namentlich Vertreter der SVP und der LP massive Kritik an der Führung der Kasse und dem schleppenden Vollzug der Verbesserungsmassnahmen übten. Die GPK-StR orientierte in einem Bericht über die Umsetzung der Empfehlungen der PUK-Pensionskasse von 1996 zur Behebung der Mängel dieser Institution. Anlässlich der Behandlung des Berichts im Ständerat beurteilte Bundesrat Villiger die Situation der Kasse nach wie vor als prekär. Er gab in diesem Zusammenhang auch bekannt, dass er die von bürgerlichen Politikern schon lange geforderten personellen Konsequenzen gezogen habe: Auf den 1. Oktober seien die bisherige Direktorin der Eidgenössischen Versicherungskasse, Elisabeth Baumann, und Vizedirektor Dieter Wäber aus der Geschäftsleitung entlassen worden. Zum neuen Geschäftsleiter wurde Peter Arbenz ernannt. Der Ständerat nahm den Bericht der GPK zur Kenntnis und stimmte damit auch den darin enthaltenen Empfehlungen zu [32]. Anschliessend überwies er mit dem Einverständnis des Bundesrates ein Postulat Gemperli (cvp, SG), welches eine rechtliche Verselbständigung der Kasse und die Erhöhung des Deckungskapitals auf 100% verlangt [33].
Zur Reform der Finanzkontrolle siehe unten, Teil I, 5 (Finanzkontrolle).
 
[31] BBl, 1998, S. 3073 ff.; Amtl. Bull. StR, 1998, S. 564 ff. und 1404; Amtl. Bull. NR, 1998, S. 2601 ff. und 2958; BBl, 1998, S. 5742.31
[32] Finanzkontrolle: NZZ, 4.6.98. Kritik: Amtl. Bull. NR, 1998, S. 1095 ff. PUK: BBl, 1998, S. 5345 ff.; Amtl. Bull. StR, 1998, S. 910 ff. Siehe auch die Stellungnahme des BR dazu in BBl, 1998, S. 5372 ff. sowie die Antworten des BR auf eine SVP-Interpellation resp. eine Einfache Anfrage sowie anlässlich der Fragestunde in Amtl. Bull. NR, 1998, S. 788 ff. resp. 1674 ff. und 1158 ff. Vgl. dazu SPJ 1996, S. 35 f.32
[33] Amtl. Bull. StR, 1998, S. 919 ff.; Presse vom 24.9.98.33