Année politique Suisse 1998 : Grundlagen der Staatsordnung / Institutionen und Volksrechte / Verwaltung
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Die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips mit Geheimnisvorbehalt in der Bundesverwaltung scheint auf guten Wegen zu sein. Der Nationalrat überwies drei entsprechende Motionen (GPK, Hess (cvp, ZG) und Vollmer (sp, BE)). Der Bundesrat erklärte sich damit einverstanden, lehnte allerdings die terminliche Auflage der GPK-Motion ab, welche die Vorlage der Botschaft bis Ende 1998 verlangte [40]. Der Ständerat überwies die beiden letztgenannten Motionen ebenfalls, diejenige der GPK wandelte er in ein Postulat um, da die gesetzte Frist ohnehin nicht eingehalten werden könnte. Er nahm dabei Kenntnis von der Absicht des Bundesrates, bis Ende 1999 einen Vernehmlassungsentwurf auszuarbeiten [41].
 
[40] Amtl. Bull. NR, 1998, S. 734 f. Vgl. SPJ 1997, S. 41.40
[41] Amtl. Bull. StR, 1998, S. 1023 ff.41