Année politique Suisse 1998 : Grundlagen der Staatsordnung / Föderativer Aufbau / Beziehungen zwischen Bund und Kantonen
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Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Im Rahmen der Beratung der Totalrevision der Bundesverfassung beantragte Vallender (fdp, AR), dass kantonale Verträge mit dem Ausland nicht mehr der Genehmigungspflicht durch den Bund unterstellt sind. Dieser Vorschlag konnte sich im Nationalrat und anschliessend auch im Ständerat durchsetzen. In Zukunft müssen derartige Abkommen – welche den Interessen des Bundes sowie der anderen Kantone freilich nicht widersprechen dürfen – dem Bund nur noch zur Kenntnis gebracht werden [4].
Beide Parlamentskammern hiessen das Zusatzprotokoll vom 9. November 1995 zum Europäischen Rahmenabkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von regionalen und lokalen Gebietskörperschaften ohne Gegenstimme gut [5].
 
[4] Amtl. Bull. NR, 1998, S. 920 ff.4
[5] Amtl. Bull. StR, 1998, S. 216 f.; Amtl. Bull. NR, 1998, S. 1032 f. Vgl. SPJ 1997, S. 54 f. Siehe allgemein auch F. Sager / A. Vatter, „Formen regionaler Zusammenarbeit in der Schweiz“, in NZZ, 21.12.98.5