Année politique Suisse 1998 : Allgemeine Chronik / Öffentliche Finanzen / Indirekte Steuern
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Neue Mehrwertsteuer-Prozente
Der Nationalrat hiess als Zweitrat den Bundesbeschluss über die Anhebung der Mehrwertsteuersätze für die AHV/IV von 6,5 auf 7,5% gut, wie es das Volk bereits 1993 im Grundsatz beschlossen hatte. Der Rückweisungsantrag einer Kommissionsminderheit um Borer (fp, SO), der eine genauere Abklärung der Auswirkungen der Proportionalisierung der MWSt-Zuschläge und die langfristige Finanzierung der Sozialwerke verlangte, wurde deutlich abgelehnt. Die Debatte drehte sich vorwiegend um die Ausgestaltung der Steuererhöhung. Bundesrat und Ständerat hatten sich mit einer Erhöhung der Sondersätze für Güter des täglichen Bedarfs von 2 auf 2,3% sowie für die Hotellerie von 3 auf 3,5% begnügt. Nach Ansicht der FPS und Teilen der SVP sollte die Differenz zwischen dem ordentlichen und den privilegierten Steuersätzen nicht noch weiter vergrössert werden, da dies zu Ungerechtigkeiten führe. Die Mehrheit der grossen Kammer lehnte die entsprechenden Anträge jedoch ab, um keine Differenzen zum Ständerat zu schaffen, was ein Inkrafttreten der neuen Bestimmungen verzögert hätte. Aus demselben Grund widersetzte sie sich auch dem Begehren von Egerszegi (fdp, AG), die Steuererhöhung bis zum Jahr 2000 aufzuschieben oder die AHV-Leistungen via Änderung des Teuerungsausgleiches zu beschneiden. In der Schlussabstimmung wurde die Vorlage im Nationalrat mit 130 zu 39 und im Ständerat mit 41 zu 0 verabschiedet; der Bundesbeschluss tritt am 1. Januar 1999 in Kraft [17].
Der Bundesrat stellte seinen Fahrplan für die Finanzierung der AHV/IV bis zum Jahr 2010 vor. Darin bekundete er die Absicht, die heutige Mischfinanzierung von Lohnabzügen und Mehrwertsteuer beizubehalten, die absehbaren Zusatzkosten jedoch ausschliesslich über die Konsumabgabe abzudecken, allenfalls in Ergänzung mit einer Energiesteuer. Insgesamt solle der MWSt-Satz bis ins Jahr 2006 um 2,5 auf 10% erhöht werden. Für eine Finanzierung über die Mehrwertsteuer spricht nach Ansicht des Bundesrates, dass weder die Arbeitskosten noch die Investitionen und Exporte unmittelbar verteuert würden. Von den zusätzlichen 2,5 MWSt-Prozenten erwartete er Mehrerträge von 5,5 bis 6 Mia Fr. [18].
 
[17] Amtl. Bull. NR, 1998, S. 383 ff. und 809 f.; Amtl. Bull. StR, 1998, S. 462; BBl, 1998, S. 1469 f.; Presse vom 6.3.98. Siehe SPJ 1997, S. 152 f.17
[18] Presse vom 9.4.98.18