Année politique Suisse 1998 : Allgemeine Chronik / Öffentliche Finanzen / Indirekte Steuern
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Ökologische Steuerreform
Der Bundesrat beantragte dem Parlament, die Volksinitiative der GP „Für eine gesicherte AHV – Energie statt Arbeit besteuern“ Volk und Ständen mit der Empfehlung auf Verwerfung und ohne Gegenentwurf zur Abstimmung zu unterbreiten. Er begrüsste zwar grundsätzlich sowohl die Stossrichtung einer mittel- bis längerfristigen steuerlichen Belastung der Energie als auch die wirtschafts- und beschäftigungspolitischen Impulse einer solchen Kursänderung, aus finanzpolitischen Gründen und wegen der geforderten Senkung der Sozialversicherungsbeiträge stimmte er dem Vorschlag jedoch nicht zu. Als Alternative stellte er eine Botschaft zur ökologischen Steuerreform bis spätestens 2001 in Aussicht [24].
Der Nationalrat sprach sich zwar grundsätzlich für eine ökologische Steuerreform aus, lehnte in der Sommersession jedoch diskussionslos eine entsprechende Standesinitiative des Kantons Luzern ab. Hingegen überwies er eine Motion seiner Kommission für Wirtschaft und Abgaben, die in die gleiche Richtung zielt. Darin wurde der Bundesrat beauftragt, die Bundeseinnahmen auf die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung auszurichten und dem Parlament bis spätestens 2001 eine Botschaft über die notwendige Anpassung vorzulegen. Mit der Steuerreform soll der Verbrauch nicht erneuerbarer Ressourcen und/oder die Belastung der Umwelt besteuert und der Faktor Arbeit entlastet werden [25].
Nachdem sich der Bundesrat ursprünglich für einen Verzicht auf einen Gegenvorschlag zur Solar- und zur Energie-Umwelt-Initiative ausgesprochen hatte, folgte er im Grundsatz der Energiekommission des Ständerates (UREK), die gestützt auf einen neuen Verfassungsartikel als Grundnorm die Ökosteuer verwirklichen und als Übergangslösung eine zweckgebundene Energieabgabe als Gegenvorschlag zu den zwei hängigen Initiativen einführen wollte. Nach Vorstellung der UREK sollte eine Energieabgabe zeitlich befristet erhoben und zweckgebunden für die rationelle Energieverwendung und für erneuerbare Energien eingesetzt werden. Eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage wurde für 1999 in Aussicht gestellt. Nichts änderte der Bundesrat am Grundsatz, eine ökologische Steuerreform längerfristig mit der Finanzordnung zu verbinden, die Ende 2006 ohnehin erneuert werden muss. Eine solche solle laut Finanzminister Villiger weitgehend aufkommensneutral ausgestaltet und ihr Ertrag zur Verbilligung der Lohnnebenkosten verwendet werden [26].
 
[24] BBl, 1998, S. 4185 ff.; Presse vom 14.5.98. Siehe SPJ 1994, S. 327 und 1997, S. 153 f.24
[25] Amtl. Bull. NR, 1998, S. 1347 ff. und 1351 ff.; Presse vom 25.6.98. Eine Motion der SGK-NR zur Finanzierung der AHV/IV und zur Senkung der Lohnnebenkosten durch eine Ökosteuer wurde vom NR auch in der schwächeren Postulatsform mit 72 zu 67 knapp abgelehnt (Amtl. Bull. NR, 1998, S. 1266 f.).25
[26] Presse vom 29.10. und 30.10.98. Zu der vom NR beschlossenen Energieabgabe, welche als Vorstufe zu einer ökologischen Steuerreform gilt sowie zum Vorschlag der Urek-StR, eine Energieabgabe auf Verfassungsstufe festzuschreiben, vgl. unten, Teil I, 6a (Politique énergétique).26