Année politique Suisse 1998 : Allgemeine Chronik / Öffentliche Finanzen / Indirekte Steuern
Eine
Standesinitiative des Kantons Zürich verlangte die Ersetzung der kantonalen Motorfahrzeugsteuern durch eine
eidgenössische Motorfahrzeugsteuer, die durch einen Zuschlag auf dem Benzin- und Dieselpreis erhoben und deren Erträge vollumfänglich den Kantonen zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Bereich Strassenbau und -unterhalt zurückerstattet werden sollten. Der Ständerat lehnte die Initiative mit 27 zu 4 Stimmen ab, weil der grenznahe Benzintourismus durch eine Erhöhung des Treibstoffpreises wegfallen und damit dem Bund Mindereinnahmen einbringen würde. Ferner hätte eine eidgenössische Motorfahrzeugsteuer Schwierigkeiten bei der Festlegung des Verteilschlüssels für die Rückleistungen an die Kantone verursacht sowie ein Eingriff in die kantonale Steuerhoheit dargestellt
[27].
Eine parlamentarische Initiative Gonseth (gp, BL)
auf Einführung einer Sozialkostensteuer auf Alkoholika hatte zum Ziel, dass inskünftig nicht nur Schnaps, sondern auch Bier und Wein besteuert werden sollen. Sie begründete ihre Initiative damit, dass der Alkoholmissbrauch jährlich soziale Kosten von 3 Mia Fr. verursache. Der Nationalrat lehnte den Vorstoss mit 102 zu 36 Stimmen deutlich ab, obwohl ihn die nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit Anfang April mit 11 zu 10 gutgeheissen hatte
[28].
Der Bundesrat senkte den
Steuersatz für ausländische wie inländische Spirituosen auf 29 Fr. für den Liter reinen Alkohol. Der neue
Einheitssatz war die Folge einer Steuerharmonisierung, zu der die Schweiz
aufgrund der GATT/WTO-Verträge verpflichtet worden war. Danach dürfen eingeführte Spirituosen nicht mehr diskriminiert werden. Bisher waren die einheimischen Destillate mit 26 Fr., die ausländischen zwischen 32 und 58 Fr. je Liter reinen Alkohols besteuert worden. Die neue Regelung tritt am 1. Juli 1999 in Kraft und wird zu Steuerausfällen von rund 30 Mio Fr. führen. Die Höhe der einheitlichen Steuer war ein Kompromiss zwischen den Obst-/Spirituosenverbänden und den Organisationen der Suchtprävention sowie den Gesundheitsbehörden; beide Seiten waren jedoch mit dem festgesetzten Steuersatz nicht restlos zufrieden. Die eine Seite war der Meinung, dass die Schweizer Brenner und Obstproduzenten nur mit einem tieferen Satz überleben könnten, während die andere eine Zunahme des Alkoholkonsums befürchtete. Ferner beschloss der Bundesrat, die Abgabe auf einem Päckchen
Zigaretten auf den 1. Januar 1999 um
30 Rappen zu erhöhen. Damit soll sich der Ertrag aus der Tabakbesteuerung, der vollumfänglich der Mitfinanzierung der AHV/IV dient, auf rund 1,6 Mia Fr pro Jahr erhöhen
[29].
Mit dem 1995 verabschiedeten Börsengesetz können künftig auch ausländische Effektenhändler am elektronischen System der Schweizer Börse (SWX) teilnehmen. Allerdings würden sie gegenüber den inländischen Effektenhändler bevorzugt, da sie keine Umsatzabgabe zu entrichten hätten. Um zu verhindern, dass Schweizer Banken den Handel über eine Tochtergesellschaft im Ausland abwickeln, schlug der Bundesrat Ende Jahr mittels Dringlichem Bundesbeschluss im Einvernehmen mit den Banken vor, den
Börsenumsatz-Stempel auf ausländische Effektenhändler auszudehnen und damit eine Benachteiligung der einheimischen Broker aufzuheben. Die Abschaffung dieser Umsatzabgabe wurde vom Bundesrat vorerst mangels Kompensationsmöglichkeiten im Finanzbereich verworfen. In der gleichen Botschaft schlug er vor, den
Handel mit Euro-Obligationen vom Umsatzstempel zu befreien in der Hoffnung, Eurobondgeschäfte für den Finanzplatz Schweiz zurückzugewinnen. Gemäss Rechnung des EFD würde ein Marktanteil von 10% des gesamten Eurobondhandels einem Umsatzvolumen von 1200 Mia Fr. entsprechen und den Umsatz der Schweizer Börse mehr als verdoppeln. Schliesslich beantragte er, Optionsgeschäfte zu entlasten, die über die in Deutschland domilizierten Börse Eurex abgewickelt werden, um eine Doppelbesteuerung zu verhindern. Mit der Vorlage, die zu Steuerausfällen von rund 20 Mio Fr. führen würden, erhofft sich der Bundesrat die Stärkung des Finanzplatzes Schweiz sowie die Erhaltung des heutigen Steuersubstrats
[30].
[27]
Amtl. Bull. StR, 1998, S. 1081 ff.; Presse vom 7.10.98. Eine analoge Standesinitiative reichte der Kanton Bern am 25.11.98 ein (
Verhandl. B.vers., 1998, VI, Teil I, S. 27;
Bund, 27.11.98).27
[28]
Amtl. Bull. NR, 1998, S. 1380 ff.;
BaZ, 25.6.98. Das EFD liess die Idee einer allgemeinen Alkoholsteuer nach heftigen Protesten von Produzenten definitiv fallen (
SN, 2.2.98.).28
[29]
BZ, 12.6.98; Presse vom 23.6.98;
BaZ, 30.6.98 (Alkoholbesteuerung);
Blick, 24.9.98; Presse vom 29.9.98 (Tabakbesteuerung). Siehe
SPJ 1996, S. 136.29
[30]
BBl, 1999, S. 1025 ff.;
NZZ, 15.12.98. Nachdem die Bankiervereinigung und die Schweizer Börse 1997 die Abschaffung der Stempelsteuer auf Börsengeschäfte verlangt hatten, um eine Abwanderung des Wertschriftenhandels ins Ausland zu vermeiden, hatte das EFD die Kompensation des bestehenden Umsatzstempels durch eine Abgabe auf den Wertschriftendepots geprüft. Nachdem der Beschluss des runden Tisches gefordert hatte, dass sämtliche Ausfälle im Finanzsektor kompensiert werden müssen, empfahl auch eine vom Finanzminister eingesetzte Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Börse, der Banken und der Eidg. Steuerverwaltung, den Börsenstempel beizubehalten und auf ausländische Händler auszudehnen (S
HZ, 4.2.98;
TA, 19.2.98;
BaZ, 26.2.98; Presse vom 26.11.98).30
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