Année politique Suisse 1998 : Infrastruktur und Lebensraum / Boden- und Wohnwirtschaft / Wohnungsbau und -eigentum
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Staatliche Wohnförderung
Um die Bundeshilfe im Wohnungswesen gezielt auf finanzschwächere Bevölkerungskreise auszurichten, senkte das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) in einer neuen Verordnung über die Erstellungskosten bei Wohnbauvorhaben mit Bundeshilfe die Kostengrenzen um gegen acht Prozent. Die ab Februar geltende Reduktion sollte überdies einen Beitrag zur Dämpfung der im internationalen Vergleich hohen Bau- und Erneuerungskosten leisten. Für Drei- bis Vierzimmer-Mietwohnungen sinkt die Kostengrenze im Landesdurchschnitt um etwa 7% auf 228 000 Fr., für Eigentumswohnungen gleicher Grösse um 6% auf 263 000 und für Einfamilienhäuser um 9% auf 350 000 Fr. Seit 1975 förderte der Bund direkt mehr als 120 000 Wohnungen, ungefähr ein Drittel davon Eigentumsobjekte [13].
Angesichts der entspannten Lage auf dem Wohnungsmarkt und auf Grund der hartnäckigen Immobilienkrise stand die staatliche Wohnbau- und Eigentumsförderung weiter unter Druck. Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWW) hatte im vergangenen Jahr noch damit gerechnet, dass das staatliche Engagement im Wohnungsbau zu Verlusten von 200 bis 250 Mio Fr. führen würde. Laut BWW-Direktor Peter Gurtner sei die Zwangsverwertung der mit staatlichen Mitteln geförderten Wohnungen und Häuser schwierig. Neue Berechnungen des BWW ergaben einen Abschreibungsbedarf von 350 bis 400 Mio Fr. Dazu kämen laufende Verpflichtungen für Kreditausfälle von jährlich rund 45 Mio Fr. Bisher waren die Altlasten über Nachtragskredite abgedeckt worden. Bundesrat Couchepin beharrte darauf, dass die erneute Verschlechterung bei der Wohnbauförderung des Bundes ungeschönt im Voranschlag 1999 dargestellt wird [14].
 
[13] NZZ, 3.1.98.13
[14] TA, 23.6.98; NZZ, 25.8.98. Vgl. SPJ 1997, S. 210 f.14