Année politique Suisse 1998 : Sozialpolitik / Sozialversicherungen
 
Unfallversicherung
Beide Räte verabschiedeten in der Herbstsession eine Änderung des Unfallversicherungsgesetzes, nach welcher die Sanktionen wegen grobfahlässigen Verhaltens in der Nichtberufsunfallversicherung gemildert werden. Ausgehend von einer parlamentarischen Initiative Suter (fdp, BE) änderte der Gesetzgeber eine Bestimmung des UVG in dem Sinn, dass inskünftig bei Grobfahrlässigkeit nicht mehr sämtliche Geldleistungen, sondern nur noch die Taggelder gekürzt werden, und dies höchstens während zwei Jahren. Das bedeutet, dass die Renten an allenfalls Hinterbliebene ohne Kürzungen ausbezahlt werden; überlebt der Unfallverursacher, so kommt er nach der Karenzfrist von zwei Jahren ebenfalls in den Genuss einer ungekürzten Rente. Diese Lösung wurde vor allem im Interesse der (mit)betroffenen Familien beschlossen [56].
Gegen einen rechts-grünen Minderheitsantrag gab der Nationalrat mit 100 zu 60 Stimmen einer parlamentarischen Initiative Raggenbass (cvp, TG) Folge, welche das UVG in dem Sinn abändern will, dass für Invaliditäten unter 10% keine Renten mehr gesprochen werden [57].
 
[56] Amtl. Bull. StR, 1998, S. 789 f. und 1143; Amtl. Bull. NR, 1998, S. 1843 ff. und 2295 f.56
[57] Amtl. Bull. NR, 1998, S. 710 ff.57