Rund eine Million Schweizerinnen und Schweizer tummelte sich gemäss einer Erhebung der Wemf AG für Werbemedienforschung im Sommer/Herbst 1998 regelmässig auf dem
Internet. Dies waren knapp ein Fünftel der Schweizer Bevölkerung. Ein Jahr zuvor waren es noch 10,8% gewesen
[86].
Der Bundesrat legte zu Beginn des Berichtsjahres seine
Strategie zur Förderung “Informationsgesellschaft Schweiz” fest. Darin hielt er betreffend der Anwendung der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien (NIKT) folgende Grundsätze fest: Chancengleicher Zugang für alle zu den neuen Informations- und Kommunikationstechniken, ständige Aus- und Weiterbildung sowie Vertrauen in die neuen Techniken und in deren Verträglichkeit mit Gesetz, Grund- und Menschenrechten. Der Bundesrat legte insbesondere seinen eigenen Aktionsradius dar: Die Informationsgesellschaft entwickle sich durch die Initiative aller und durch den freien Wettbewerb, wobei der Privatwirtschaft eine Schlüsselfunktion zukomme. Der Staat habe aber auf eine sozialverträgliche Ausgestaltung der Informationsgesellschaft zu achten
[87]. Zur Kriminalität im Internet siehe oben, Teil I, 1b (Strafrecht).
Nachdem eine Umfrage der Universität Bern bei 303 Unternehmen aufgezeigt hatte, dass sich insbesondere kleine und mittlere Unternehmen viel zu wenig mit den EDV- und Betriebsproblemen im
Jahr 2000 beschäftigten und auch die Behörden das Problem noch zuwenig ernst nahmen, wurde der Ruf nach einem "Mister 2000" laut. Anfangs Juni wählte der Bundesrat den UBS-Manager
Ulrich Grete auf den 1. Juli 1998 zum Informationsdelegierten mit der Aufgabe, die schweizerische Öffentlichkeit für das Jahr-2000-Problem
im Bereich der Informatik zu sensibilisieren
[88]. Das Problem blieb das ganze Berichtsjahr über in technischer, politischer und insbesondere in juristischer Hinsicht vieldiskutiertes Thema. Mit einer Motion lud Ständerat Carlo Schmid (cvp, AI) den Bundesrat ein, angesichts des nicht auszuschliessenden Zusammenbruchs der Grundversorgung des Landes, insbesondere in den Bereichen Elektrizität, Gas, Wasser, Telefon, Transport etc., unter Einsatz der Zivilschutzorganisationen und aller übrigen hierzu geeigneten Organisationen alles Notwendige vorzukehren, um die Grundversorgung der Bevölkerung zu gewährleisten. Die kleine Kammer überwies den Vorstoss als Postulat, nachdem Bundesrat Villiger das Problembewusstsein ausserhalb der Verwaltung als ungenügend gerügt hatte
[89]. Der Bundesrat wollte aber Panikmache und Informationswirren verhindern. Er erarbeitete deshalb eine
Kommunikationsstrategie, die wirksam werden sollte, wenn sich landesweite Störungen in der Stromversorgung und Telekommunikation abzeichneten. Bundesrat Ogi erteilte dem Zivilschutz den Auftrag, in diesem Zusammenhang seine Dienste zu offerieren
[90].
[87]
BBl 1998, S. 2387 ff.; Presse vom 19.2.98;
NLZ, 27.11. und 28.11.98. Betreffend Informatik-Ausbildungsprogramme in der obligatorischen Schulzeit sowie Schule und Internet siehe oben, Teil I, 8a (Grundschulen).87