Année politique Suisse 1999 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 1. GRUNDLAGEN DER STAATSORDNUNG – ELEMENTS DU SYSTEME POLITIQUE
print
Wahl- und Abstimmungsverfahren, Landsgemeinde –
Modes d’élection et de votation, landsgemeinde
AARGAU: Teilrevision des Gesetzes über die Politischen Rechte. Erleichterungen für die Stimmbevölkerung; Abschaffung der Versammlungswahl; Abstimmen per Internet. Vom Grossen Rat in 1. Lesung verabschiedet (AZ, 20.10., 24.12.; vgl. SPJ 1998, S. 357).
FRIBOURG: Révision de la loi sur l’aide aux partis. Le Grand Conseil a confirmé en deuxième lecture sa décision prise initialement. L’argent de l’Etat sera distribué en fonction des résultats obtenus (Lib., 12.5).
NEUCHÂTEL: Projet de révision de la législation sur l’aide financière aux partis déposé devant le Grand Conseil par le bureau (Express, 10.2).
OBWALDEN: Gesetz über Wahlen und Abstimmungen. Anpassung nach Abschaffung der Landsgemeinde. Die Regierung legt einen Entwurf vor, der vor allem das Wahlverfahren für diejenigen Behörden regelt, die bisher von der Landsgemeinde gewählt wurden (Ständerat, Regierungsrat) (NLZ, 5.3.; vgl. SPJ 1998, S. 358).
ST. GALLEN: Nachtragsgesetz zum Urnenabstimmungsgesetz. In 2. Lesung wehren sich SP, LdU, EVP, Grüne und AP vergeblich gegen ein Festhalten des Grossen Rats an einem künftigen Verbot von Unterlistenverbindungen bei der Gestaltung von Listenverbindungen. Ein von der SP-Fraktion angestrengtes und von den Fraktionen der LGE und AP unterstütztes Ratsreferendum scheitert (SGT, 16.2., 18.2.; vgl. SPJ 1998, S. 358).
SCHWYZ: Gesetz über Wahlen und Abstimmungen. Voranmeldeverfahren bei den Kandidaten sowie Angleichung des Prozederes bei den Kantonsratswahlen an das Proporzverfahren bei den Nationalratswahlen; keine Einführung von stillen Wahlen oder Listenverbindungen. Vom Kantonsrat verabschiedet. In der Volksabstimmung vom 18.4. wird das Gesetz über Wahlen und Abstimmungen mit 55,5% der Stimmen angenommen; das Kantonsratswahlgesetz, mit welchem für die Kantonsratswahlen künftig mehr oder weniger die gleichen Vorschriften gelten wie für die Nationalratswahlen (Listenverbindungen sind möglich), wird mit 52,7% der Stimmen gutgeheissen; Stimmbeteiligung: 42,2% (NZZ, 11.2., 14.4., 19.4.).
URI: Revision des Gesetzes über die Politischen Rechte. Abschaffung der Vorurne und Einführung der Möglichkeit der stillen Wahl. In die Vernehmlassung geschickt (NLZ, 23.4.).