Année politique Suisse 1999 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 1. GRUNDLAGEN DER STAATSORDNUNG – ELEMENTS DU SYSTEME POLITIQUE
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Referendum und Initiative –
Référendum et initiative
APPENZELL AUSSERRHODEN: Neuregelung des Referendumsrechts infolge Abschaffung der Landsgemeinde. Einführung des fakultativen Gesetzesreferendums; Mehrheit im Kantonsrat soll dem fakultativen Referendum unterliegende Vorlagen von sich aus der Volksabstimmung unterstellen können; Genehmigung der Staatsrechnung durch den Kantonsrat statt durch das Volk; Mehrheit des Parlaments statt ein Drittel für Behördenreferendum nötig. Vorlage der Regierung. Vom Kantonsrat in 1. Lesung verabschiedet (SGT, 18.2., 7.12.; vgl. SPJ 1997, S. 356).
BASEL-LANDSCHAFT: Volksinitiative des bürgerlichen „Komitee zur Stärkung der Volksrechte“. Straffung der politischen Abläufe. Lanciert (BaZ, 31.8.).
URI: Obligatorisches Gesetzesreferendum. Nur noch Urnenabstimmungen über umstrittene Gesetzesvorlagen (als umstritten gilt eine Vorlage, die im Landrat mit weniger als zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder beschlossen wird). In die Vernehmlassung geschickt. Vom Landrat verabschiedet. In der Volksabstimmung vom 24.10. mit 76,3% der Stimmen abgelehnt; Stimmbeteiligung: 37,1% (NLZ, 3.2., 1.6., 4.6., 25.10.).
ZÜRICH: Volksinitiativen „Durchsetzung der direkten Demokratie im Kanton Zürich“ und „Durchsetzung der direkten Demokratie in den Gemeinden des Kantons Zürich“. In der Volksabstimmung vom 13.6. mit 38,1% bzw. 37,8% der Stimmen abgelehnt; Stimmbeteiligung: 45,2% (NZZ, 14.6.; vgl. SPJ, S. 358).