Année politique Suisse 1999 : / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 4. INFRASTRUKTUR – INFRASTRUCTURE
BASEL-LANDSCHAFT: Volksinitiative „Heide-Hunde“ der IG „Heide-Hunde“. Wegrecht von Arlesheim bis Reinach quer durch die Heide ausschliesslich auf den öffentlichen Spazierwegen für Spaziergängerinnen und Spaziergänger mit angeleinten Hunden gestattet. Eingereicht (BaZ, 7.12.).
GLARUS: Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Schutz von Gewässern. An der Landsgemeinde vom 2.5. angenommen (NZZ, 2.5.).
JURA: Loi sur les déchets. Approuvée en première et deuxième lecture par le parlement sans opposition (QJ, 25.2, 25.3).
ST. GALLEN: Revision des Wasserbaugesetzes. Angemessene Wertschätzung der Gewässer als Lebensräume; prioritärer Hochwasserschutz, der jedoch nicht mehr in erster Linie durch wasserbauliche Vorkehrungen, sondern durch einen ordnungsgemässen Unterhalt und raumplanerische Massnahmen sicherzustellen ist. In die Vernehmlassung gegeben (SGT, 7.4.).
SCHAFFHAUSEN: Teilrevision des Natur- und Heimatschutzgesetzes. Reduktion der zeitlichen Belastung der Natur- und Heimatschutzkommission durch vermehrte interne Abklärungen. Vorlage der Regierung (SN, 22.12.).
THURGAU: Wassernutzungsrecht. Der Grosse Rat kippt die Gebührenordnung zum Wassernutzungsgesetz aus der Vorlage (SGT, 19.1., 10.6.; vgl. SPJ 1998, S. 370).
ZUG: Neues Gesetz über die Gewässer. Anpassung an Gesetzesänderungen, die in den Bereichen Gewässerschutz, Wasserbau, Umweltschutz, Schifffahrt und Fischerei vorgenommen worden sind. Vom Kantonsrat verabschiedet (NLZ, 27.8.).
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