Année politique Suisse 1999 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 5. SOZIALPOLITIK – POLITIQUE SOCIALE
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Sozialfürsorge – Assistance sociale
AARGAU: Sozial- und Präventionsgesetz. Überarbeitete Fassung des bereits 1997 vorgestellten Entwurfs. Entlastung von Gemeinden mit sehr vielen oder teuren Sozialhilfefällen. Von der Regierung vorgestellt (AZ, 27.8.). – 2) Änderung des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch. Schaffung einer Rechtsgrundlage für Zwangsmassnahmen zu therapeutischen Zwecken im fürsorgerischen Freiheitsentzug. Vom Grossen Rat in 1. und 2. Lesung beschlossen und in Kraft gesetzt (AZ, 8.9., 17.11.).
BASEL-LANDSCHAFT: Neues Sozialhilfegesetz. Ablösung des bestehenden Fürsorgegesetzes, des Alkohol-Fürsorgegesetzes sowie des Kinder- und Erziehungsheimgesetzes; Verpflichtung der Gemeinden zur Bereitstellung von Integrationsprogrammen für Ausgesteuerte. In die Vernehmlassung geschickt (BaZ, 20.1., 28.1.).
LUZERN: Änderung des Sozialhilfegesetzes. Milderung der anerkannten Zentrumslasten der Stadt Luzern. Vom Grossen Rat an die Regierung zurückgewiesen (NLZ, 16.6.).
OBWALDEN: Nachtrag zum Sozialhilfegesetz. Botschaft und Entwurf des Regierungsrates (NLZ, 10.7.).
SOLOTHURN: Änderung des Sozialhilfegesetzes. Verankerung eines direkten Rückforderungsrechts des Gemeinwesens für bevorschusste Leistungen im kantonalen Sozialhilferecht. Vorlage der Regierung. Vom Kantonsrat verabschiedet (SZ, 22.4., 16.9.).
THURGAU: Neues Sozialhilfegesetz. Spezieller Finanzausgleich zum Ausgleich der für die Gemeinden anfallenden Sozialhilfekosten für anerkannte Flüchtlinge. Vom Grossen Rat in 2. Lesung verabschiedet (SGT, 4.3.; vgl. SPJ 1998, S. 374).