Année politique Suisse 1999 : / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 6. BILDUNG UND KULTUR – EDUCATION ET CULTURE
AARGAU: Volksinitiative „Lehre statt Leere“. Vom Regierungsrat ohne Gegenvorschlag und vom Grossen Rat ohne Gegenstimme abgelehnt. In der Volksabstimmung vom 28.11. mit 62,0% der Stimmen abgelehnt; Stimmbeteiligung: 28,1% (AZ, 18.6., 18.8., 29.11.; vgl. SPJ 1997, S. 371).
BASEL-STADT: Lehrstelleninitiative der FDP. Beginn der Unterschriftensammlung (BaZ, 30.2., 18.3.; vgl. SPJ 1998, S. 377).
BASEL-LANDSCHAFT: Notariatsgesetz. Aufhebung des bereits in Kraft stehenden neuen Notariatsgesetzes durch das Bundesgericht. Vorab die Bestimmung, wonach Anwälte mit zehnjähriger Berufspraxis keine Notariatsprüfung abzulegen haben, benachteilige junge Anwälte. Widerrufung von 54 Ausweisen und Bewilligungen. Neuer Vorschlag für eine Übergangsbestimmung geht an den Landrat: Wer seit mindestens fünf Jahren ein Advokaturbüro betreibt, wird vom Notariatspraktikum befreit, wenn die Notariatsprüfung innert fünf Jahren nach Inkrafttreten der neuen Bestimmung abgelegt wird; kein Erlass der Notariatsprüfung (BaZ, 11.2., 24.11.).
BERN: Änderung des Fürsprechergesetzes. Anpassung an das Verfahren der Europäischen Menschenrechtskonvention. Verwaltungsgericht als Berufungsinstanz, wenn die Anwaltskammer Fürsprechern das Patent entzieht, ihnen die Berufsausübungsbewilligung verweigert oder Honorarforderungen der Anwälte korrigiert; Ausübung des Anwaltsberufs auch durch Ausländer mit entsprechender Ausbildung. Vom Grossen Rat angenommen (Bund, 30.6.).
GRAUBÜNDEN: Berufsbildungsgesetz. Im Rahmen des Projekts „Verwesentlichung und Flexibilisierung der Rechtsetzung und Rechtsanwendung“ (VFRR). Grössere Entscheidungsbefugnis des Erziehungsdepartements bei der Einteilung der Einzugsgebiete der Berufsschulen; Lockerung des Grundsatzes, wonach der Lehrort für den Besuch der Berufsschule massgebend ist; Zulassung von Personen mit Anlehre zur Lehrabschlussprüfung; Zugang auch zu den Höheren Fachschulen für ausländische Studierende; Ausdehnung der Abschlüsse von verwaltungsrechtlichen Vereinbarungen mit anderen Kantonen und dem Fürstentum Liechtenstein auf das Ausland. In die Vernehmlassung gegeben (BüZ, 23.4.).
OBWALDEN: Anwaltsgesetz. Regelung der Berufspflichten: obligatorische Berufshaftpflichtversicherung in der Höhe von 2 Mio Fr.; Lockerung des Werbeverbots; Festlegung der Voraussetzungen für die Zulassung zur Anwaltsprüfung; Anerkennung von Abschlüssen ausländischer Hochschulen bzw. von ausländischen Anwaltsprüfungen; zwingende Vorschrift eines juristischen Hochschulstudiums. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung beraten (NLZ, 29.1.,6.1., 27.3.).
ST. GALLEN: Nachtragsgesetz zur Bundesgesetzgebung betreffend Berufsschulen. Neuordnung der Trägerschaft der Berufsschulen zur klaren Aufgabenteilung zwischen Gemeinden und Kanton. Vorlage der Regierung (SGT, 5.11.).
SOLOTHURN: 1) Volksinitiative der Jungliberalen „Perspektiven für Schulabgängerinnen und Schulabgänger“. Motivation der Unternehmen zur Schaffung von Lehrstellen mit steuerlichen Anreizen. Lanciert (SZ, 10.7.). –
2) Anwaltsgesetz. Kantonale Aufsicht über Rechtsanwälte; Anpassung an das Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwälte. In die Vernehmlassung geschickt (SZ, 9.12.).
VALAIS: Projet de formation professionnelle. Accepté par le Grand Conseil à la quasi unanimité. Comprend la mise sur pieds d’une filière spéciale pour les automaticiens, informaticiens et électroniciens (LT, 23.6).
VAUD:
1) Centre d’enseignement de Marcelin à Morges. Crédit de 73 millions accepté par le parlement en première et deuxième lecture. Premier objet à être soumis au référendum financier obligatoire. Accepté en votation populaire (participation: 38,1%) par 59% de oui (Lib., 2.3, 10.3;
24h, 14.6).
ZÜRICH: Volksinitiative der FDP „für eine Lehrstellengutschrift“. Eingereicht und zustandegekommen (NZZ, 26.3., 2.7.; vgl. SPJ 1998, S. 377).
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