Année politique Suisse 1999 : Grundlagen der Staatsordnung / Institutionen und Volksrechte / Verwaltung
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Pensionskasse
Anfangs März legte der Bundesrat seine Botschaft für ein neues Bundesgesetz über die Pensionskasse des Bundespersonals vor. Darin werden einerseits die Grundsätze für die berufliche Vorsorge des Bundespersonals festgelegt und andererseits die organisatorische Neuausrichtung der Kasse definiert. Bei letzterer geht es primär um die Verselbständigung der bisher als Bundesamt organisierten Kasse in eine eigene Rechtspersönlichkeit. Als leitendes Organ dieser Pensionskasse schlägt der Bundesrat eine Kassenkommission vor. Die Vorsorgeeinrichtung soll in Zukunft auf zuverlässigere finanzielle Grundlagen gestellt werden, indem der Bund als Arbeitgeber seine Beiträge laufend und vollständig entrichten muss und für die verschiedenen Arbeitgeber (Bund, SBB, Post etc.) getrennte Rechnungen geführt werden. Die aus dem bisherigen Teildeckungssystem entstandene und vom Bund in den nächsten Jahren abzubauende Unterdeckung beträgt mit rund zwölf Mia Fr. etwa einen Drittel des Deckungskapitals [26].
Als Erstrat befasste sich in der Wintersession der Nationalrat mit der Vorlage. Eine vom Berner Weyeneth (svp) angeführte Kommissionsminderheit verlangte Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag, vom Prinzip des Leistungsprimats (Rentenhöhe gemäss letztem Einkommen) zu dem in der Privatwirtschaft üblichen Beitragsprimat zu wechseln. Nachdem Bundesrat Villiger vor den negativen Folgen gewarnt hatte, welche eine derartige Verschlechterung der Situation der Bundesangestellten auf das Arbeitsklima haben würde, lehnte der Rat den Antrag mit 118:28 Stimmen ab. In der Detailberatung wurde gegen den Widerstand der Linken die Garantie eines automatischen Teuerungsausgleichs auf den Renten gestrichen. In der Gesamtabstimmung verabschiedete der Rat die Vorlage mit 115:1 Stimmen. Bei der SP und der SVP gab es einige Enthaltungen, die Gegenstimme stammte von der SP-Präsidentin Koch (ZH) [27].
 
[26] BBl, 1999, S. 5223 ff.; NZZ, 2.3.99. Vgl. auch NZZ, 3.5.99 und SPJ 1998, S. 44.26
[27] Amtl. Bull. NR, 1999, S. 2554 ff. und 2627 ff.; Bund, 22.12.99.27