Année politique Suisse 1999 : Grundlagen der Staatsordnung / Institutionen und Volksrechte / Volksrechte
Im Berichtsjahr kam die im Rahmen der Verfassungstotalrevision vorgesehene Reform der Volksrechte (Paket B) nach langen Kommissionsberatungen in die Parlamentskammern. Im Nationalrat empfahl die Kommission Nichteintreten, da sich in ihren Reihen keine tragbare Lösung für den von der Regierung beabsichtigten Ausbau der Volksrechte bei gleichzeitiger Erhöhung der erforderlichen Unterschriftenzahlen habe finden lassen. In den Voten der Fraktionssprecher wurde zum Ausdruck gebracht, dass zwar wohl ein Reformbedarf besteht, dieser allerdings je nach Partei mit unterschiedlicher Zielrichtung versehen ist.
Mit 134:15 Stimmen beschloss der Nationalrat Nichteintreten. Angesichts dieses klaren Entscheids resignierte die Staatspolitische Kommission des Ständerates und beantragte ebenfalls Nichteintreten. Um zu unterstreichen, dass sie trotzdem einen Reformbedarf sieht, legte sie eine parlamentarische Initiative für „die Beseitigung von Mängeln der Volksrechte“ vor. Der vom Plenum überwiesene Vorstoss ist zwar offen formuliert, in der Begründung werden aber das unklare Vorgehen bei nicht völkerrechtskonformen Volksinitiativen und die geltende Beschränkung des Initiativrechts auf die Verfassungsebene als zu behebende Mängel des aktuellen Systems erwähnt
[48].
Im März legte der Bundesrat seine Botschaft zu der 1997 eingereichten Volksinitiative der SP für die Einführung des
konstruktiven Referendums (Referendum mit Gegenvorschlag) vor. Er empfahl das Begehren zur Ablehnung. Dabei verzichtete er auch darauf, einen Gegenvorschlag zu formulieren, da er Alternativmöglichkeiten (wie etwa die Möglichkeit, dem Volk Varianten zur Abstimmung vorzulegen) bereits in seinem Entwurf zur Reform der Volksrechte im Rahmen der Verfassungsrevision vorgeschlagen habe. Gegen das konstruktive Referendum brachte er vor allem das Argument vor, dass es zu praktischen abstimmungstechnischen Problemen führen könne, wenn zu einem Beschluss mehrere konstruktive Referenden eingereicht würden. Im Ständerat fand die Volksinitiative nur bei den Abgeordneten der SP Unterstützung. Nicht besser erging es auch einem Kompromissvorschlag Plattner (sp, BS), der das Geschäft an den Bundesrat zurückweisen wollte mit der Auflage, einen Gegenvorschlag auszuarbeiten, der das konstruktive Referendum einführt, aber dessen Schwachstellen (zugelassener Inhalt eines Gegenantrags und Ungültigkeitserklärungen bei Unvereinbarkeit mit geltendem Recht; Vorgehen, wenn mehr als ein derartiges Referendum eingereicht wird) mit präzisen Regelungen zu beheben
[49].
Als erste Kammer behandelte der Nationalrat die Volksinitiative „
für eine Beschleunigung der direkten Demokratie“. Im Namen der Staatspolitischen Kommission, welche einstimmig deren Ablehnung empfahl, legte Andreas Gross (sp, ZH) noch einmal die wichtigsten Gegenargumente dar, die er bereits vor einem Jahr gegen eine radikale Verkürzung der Fristen vorgebracht hatte: die Funktion der Volksinitiative im schweizerischen politischen System und die bereits vorgenommenen Fristenverkürzungen. Die Fraktionen aller vier Bundesratsparteien, der Grünen und der Liberalen sprachen sich ebenfalls gegen die Initiative aus. Die LdU/EVP-Fraktion hingegen unterstützte einen Antrag Schaller (ldu, ZH), der den Initianten mit einem Gegenvorschlag entgegenkommen wollte; dieser wurde jedoch mit 138:10 Stimmen abgelehnt. Ein Antrag Schaller/Maspoli (lega, TI), die Initiative zur Annahme zu empfehlen, wurde gegen die Stimmen der FP, des LdU und etwa eines Drittels der SVP-Fraktion (darunter die Zürcher Blocher, Frey und Maurer) abgelehnt. Im Ständerat setzte sich niemand für die Annahme des Volksbegehrens ein. In der Schlussabstimmung verabschiedete der Nationalrat die Ablehnungsempfehlung mit 161:29, der Ständerat mit 42:0 Stimmen
[50].
Im Juni lancierte ein aus den Parteipräsidenten von SVP, SD und FP und weiteren prominenten Politikern dieser Parteien (u.a. Blocher) gebildetes Komitee eine Volksinitiative „
für Volksabstimmungen über Volksinitiativen innert sechs Monaten unter Ausschluss von Bundesrat und Parlament“. Diese verlangt, dass die Bundeskanzlei unmittelbar nach der Einreichung einer ausformulierten Volksinitiative einen Abstimmungstermin innerhalb der nächsten sechs Monate festlegt. Dabei braucht es nicht nur keine formelle Stellungnahme oder Abstimmungsempfehlung des Bundesrates und der Bundesversammlung mehr, sondern das Parlament darf auch keine Gegenvorschläge ausarbeiten. Ersatzlos gestrichen würde gemäss dem Initiativtext auch die Bestimmung, dass die Bundesversammlung eine Volksinitiative wegen Verletzung des Grundsatzes der Einheit der Materie oder wegen Widerspruchs zu zwingendem Völker- und Menschenrecht für ungültig erklären muss. In ganzseitigen Inseraten in einer Vielzahl von Zeitungen stellten die Initianten ihren Vorstoss unter dem Titel „Wenn in der Schweiz das Volk spricht, haben die Politiker zu schweigen“ vor. Die Detailhandelskette Denner AG unterstützte das Begehren finanziell und beteiligte sich an der Unterschriftensammlung. Diese von einigen massgeblichen Politikern der Zürcher SVP mitgetragene Initiative war aber auch in SVP-Kreisen nicht unumstritten. So distanzierte sich der Aargauer Ständerat Reimann anlässlich der Debatte über die Beschleunigungsinitiative ausdrücklich davon. Der Bundesrat selbst sah sich veranlasst, in einer Stellungnahme die Stimmberechtigten vor der Unterzeichnung dieser Initiative, welche die schweizerische Demokratie und deren demokratisch legitimierten Institutionen in Frage stelle, zu warnen
[51].
Die von einzelnen Personen und Firmen betriebene
massive Werbung für Initiativen – gerade die oben dargestellte Initiative bildete ein gutes Beispiel dafür –
und bei Volksabstimmungen löste bei Politikern Unbehagen aus. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats empfahl gegen den Widerstand der SVP mit 9:6 Stimmen, einer parlamentarischen Initiative Gross (sp, ZH) Folge zu geben, welche finanzielle Transparenz bei Abstimmungskämpfen fordert. Sie verlangt, dass Beiträge ab 500 Fr. bei der Bundeskanzlei deklariert werden müssen
[52].
[48]
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 1021 ff.;
Amtl. Bull. StR, 1999, S. 609 f. und 611 f. (pa.Iv.). Vgl.
SPJ 1998, S. 51 f.48
[49]
BBl, 1999, S. 2937 ff.;
Amtl. Bull. StR, 1999, S. 468 ff. Vgl.
SPJ 1997, S. 50.49
[50]
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 646 ff. und 2320;
Amtl. Bull. StR, 1999, S. 897 ff. und 997;
BBl, 1999, S. 8631 f. Siehe
SPJ 1998, S. 52. Zu den Behandlungsfristen siehe auch
NZZ, 12.7.99.50
[51]
BBl, 1999, S. 4964 ff.;
Blick, 11.5.99 und
AZ, 21.6.99 (Inserat);
TA, 12.5. und 24.6.99 (BR);
NLZ, 25.6.99;
Blick, 13.7.99 und Presse vom 10.8.99 (Denner-Inserate). SVP-Kritik:
Amtl. Bull.StR, 1999, S. 898 (Reimann);
TA, 29.6.99. Wegen des Inseratetitels bezeichnete zuerst die
NZZ, später dann auch andere Kritiker das Volksbegehren als „Maulkorb-Inititative“ (
NZZ, 25.6.99).51
[52]
Verhandl. B.vers., 1999, VI, Teil I, S. 45;
TA, 13.11.99.52
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