Der 1997 von einer Expertengruppe vorgelegte Entwurf für eine Revision der Bestimmungen über die
GmbH wurde im Frühjahr in die Vernehmlassung gegeben
[22].
Die im Vorjahr verschobene Motion Dettling (fdp, SZ) für eine Besserstellung der
geschäftsführenden Gesellschafter einer GmbH im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht wurde, nachdem Gross (sp, TG) seine Opposition aufgegeben hatte, nun ohne Gegenstimme überwiesen
[23].
Keinen Erfolg hatte eine Motion Gysin (sp, BS), welche verlangte, dass die Höhe der
Abgangsentschädigungen von Managern und Verwaltungsratmitgliedern von Aktiengesellschaften transparent gemacht werden muss und zudem der Bundesrat dafür Höchstgrenzen festlegen kann. Obwohl der Bundesrat bereit war, den Auftrag zur Transparenzschaffung in Postulatsform anzunehmen – er verwies dabei auf die USA, welche, nicht zuletzt im Aktionärsinteresse, entsprechende Vorschriften kennen –, lehnte der Nationalrat beide Vorschläge ab
[24].