Année politique Suisse 1999 : Wirtschaft / Geld, Währung und Kredit / Banken
Der Nationalrat befasste sich als Zweitrat mit der Revision des Bundesgesetzes über Banken und Sparkassen und der dabei vorgesehenen
Neudefinition der Kantonalbanken. Eintreten war unbestritten. In der Detailberatung beantragten die Sozialdemokraten dann allerdings eine Beibehaltung des Obligatoriums der Staatsgarantie für Kantonalbanken, und sie wollten zudem auch die minimale Kapitalbeteiligung des Kantons von 33% auf 50% erhöhen. Beide, auch von den Grünen unterstützten Forderungen wurden abgelehnt. Nicht besser erging es dem Antrag der SP, die vorgeschriebenen Eigenmittel für international tätige Grossbanken gesetzlich über die international empfohlenen Mindeststandards hinaus festzulegen
[18]. Der Nationalrat beschloss, dass auch Kantonalbanken mit voller Staatsgarantie in Zukunft keine Sonderstellung mehr zukommen soll. Damit würden sie nicht nur wie vom Ständerat beschlossen der Aufsicht, sondern ebenfalls der Bewilligungspflicht durch die EBK unterstellt. Konsequenterweise siedelte der Rat auch den Entscheid über eine Liquidation bei der EBK an. Der ursprünglich vorgesehene Rabatt auf den Eigenmitteln für Kantonalbanken mit voller Staatsgarantie wurde aus dem Gesetz gestrichen, soll aber vom Bundesrat auf dem Verordnungsweg gewährt werden können. In der Differenzbereinigung übernahm der Ständerat diese Entscheide und in der Schlussabstimmung verabschiedete er die Revision einstimmig; im Nationalrat erfolgte die Gutheissung gegen den Widerstand der SP
[19].
[18] Der NR überwies aber ein Postulat seiner WAK, das vom BR Einflussnahme zugunsten einer Erhöhung dieser internationalen Sätze infolge des angestiegenen Risikos auf den Finanzmärkten verlangt, sowie ein Postualt Raggenbass (cvp, TG), welches vom BR einen Expertenbericht über die gestiegenen Risiken und notwendige Massnahmen fordert (
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 223 f. resp. 504). Das für die Festlegung dieser Empfehlungen verantwortliche Gremium, der „Basler Ausschuss für Bankenüberwachung“ der BIZ, veröffentlichte erste Vorschläge für eine Reform des seit 1988 geltenden Regimes (
NZZ, 4.6.99).18
[19]
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 203 ff. und 771;
Amtl. Bull. StR, 1999, S. 214 ff., 355 und 366;
BBl, 1999, S. 3126 ff. Siehe
SPJ 1998, S. 123.19
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