Année politique Suisse 1999 : Allgemeine Chronik / Öffentliche Finanzen
 
Finanzkontrolle
Im Vorjahr hatte sich der Nationalrat als Erstrat mit der Revision des Finanzkontrollgesetzes befasst. Im Berichtsjahr empfahl nun auch die Finanzkommission des Ständerates die Vorlage unter einigen Abweichungen zur Annahme. Der Ständerat hielt an der Unabhängigkeit der Finanzkontrolle fest und wies den Beschluss des Nationalrates, die Wählbarkeit des Direktors der EFK von drei auf zwei Amtsperioden von jeweils sechs Jahren zu beschränken, zurück. Vielmehr hielt er eine unbeschränkte Amtsdauer für die angemessenere Lösung. Ausserdem beschloss er im Sinne der Gewaltentrennung auf Antrag von Schmid (cvp, AI) gegen den Entwurf des Bundesrates, das Parlament an der Wiederwahl oder Abwahl des Direktors der EFK zu beteiligen. Der Nationalrat hielt jedoch knapp mit 60 zu 57 Stimmen an der einmaligen Wiederwahl des Direktors fest. Nach erneuter Differenzbereinigung stimmten beide Räte mit 171 zu 1 respektive 44 zu 0 Stimmen der Revision in der Version des Ständerates zu [31].
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Finanzhaushalt
Das Parlament hiess die im Vorjahr vom Bundesrat beantragte Revision des Finanzhaushaltgesetzes bezüglich der Aufnahme von Bundesanleihen oppositionslos gut [32].
 
[31] Amtl. Bull. StR, 1999, S. 68 ff., 213 f. und 284; Amtl. Bull. NR, 1999, S. 260 ff., 406 f. und 584; BBl, 1999, S. 2567 ff. Vgl. SPJ 1998, S. 152. 31
[32] Amtl. Bull. NR, 1999, S. 360 ff., 1106 und 1404; Amtl. Bull. StR, 1999, S. 391 ff. und 598; BBl, 1999, S. 5109. Vgl. SPJ 1998, S. 152. 32